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Hartz IV: Welche Leistungen stehen mir zu? / Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

Geschrieben am 15-05-2008

München (ots) - Der Bezug von Hartz IV-Leistungen bedeutet für 7
Millionen Menschen in Deutschland Existenzsicherung, aber auch
Formularkrieg und Verunsicherung. Immer mehr Betroffene fühlen sich
ungerecht behandelt: Im vergangenen Jahr reichten sie 764.000
Widersprüche gegen Arbeitslosengeld-2-Bescheide ein - fast 60.000
mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten
stieg um rund 42 Prozent auf 99.200. "Wer auf Hartz IV angewiesen
ist, sollte unbedingt wissen, welche Leistungen ihm zustehen", rät
Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und
Mitautor der Broschüre "Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und
Erwerbstätige" (Verlag C.H.Beck).

Die Höhe der Regelleistung ist in ganz Deutschland gleich. Sie
beträgt für Alleinstehende 347 Euro. Personen in einer Ehe oder
Partnerschaft erhalten jeweils 312 Euro. Hinzu kommen 208 Euro für
jedes Kind bis 13 Jahren und 278 Euro je Kind von 14 bis 24 Jahren.
Mit der Regelleistung müssen der tägliche Einkauf, aber auch Strom,
Telefon, Bus, sogar Anschaffungen wie Kleidung und Hausrat bestritten
werden. "Bei allen weiteren Leistungen kommt es auf den Einzelfall
an", erläutert Hartz IV-Experte Hesse. Zuschüsse zahlt der Staat
beispielsweise für Miete, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung.
Für besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft, mehrtägige
Klassenfahrten oder Krankheiten, die eine spezielle Ernährung
erfordern, gibt es ebenfalls Geld.

Was viele nicht wissen: Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf
Arbeitslosengeld 2, wenn sie zu wenig verdienen. Eine vierköpfige
Familie mit rund 1.700 Euro Einkommen plus 308 Euro Kindergeld erhält
unter Umständen weitere 350 Euro staatlichen Zuschuss. Nachrechnen
lohnt sich, besonders bei hoher Miete und mehreren Kindern. "Die
Regelungen sind so kompliziert, dass nicht einmal alle Sachbearbeiter
den vollen Überblick haben. Auch die EDV ist mit vielen Berechnungen
überfordert", weiss Werner Hesse.

Generell gilt: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte zuerst
Rat bei einer unabhängigen Stelle einholen, bevor er Widerspruch
einlegt oder vor Gericht zieht. Das schont Nerven und bringt meistens
mehr. Hesse: "Erst wer die Leistungen genau kennt, die ihm
tatsächlich zustehen, kann diese gezielt gegenüber den Behörden
geltend machen."

Zahlreiche Tipps und einfache Rechenbeispiele zu Hartz IV enthält
auch die vom Paritätischen Gesamtverband herausgegebene Broschüre
"Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Erwerbstätige", Verlag
C.H.Beck, 2008, ISBN 978-3-406-57516-7, Euro 3,90.

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de


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