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Neues Logo kennzeichnet die Anwendung des BPjM-Moduls in Filterprogrammen und Suchmaschinen

Geschrieben am 13-05-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
ermöglichen mit einem neuen Logo die Kennzeichnung von
Filterprogrammen, deren Hersteller das so genannte BPjM-Modul
kostenfrei erhalten und zur Filterung nutzen.

Damit haben die mit der BPjM und FSM kooperierenden Hersteller
nutzerautonomer Filtersoftware die Möglichkeit, ihre Produkte mit
einem entsprechenden Hinweis zu versehen und so klar zu kennzeichnen,
dass die von der BPjM in einem gesetzlich geregelten Verfahren
indizierten jugendgefährdenden Online-Angebote nach Aktivierung
entsprechender Filteroptionen für Kinder und Jugendliche unzugänglich
bleiben.

Das BPjM-Modul wurde von der Bundesprüfstelle in Kooperation mit
der FSM entwickelt und ist neben der Anwendung in Filterprogrammen
auch ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverpflichtungen der
Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Suchmaschinenanbieter, die
unter dem Dach der FSM angesiedelt ist. Die Einbindung des Moduls
verhindert, dass URLs indizierter Internetangebote in den
Suchergebnissen der beteiligten Suchmaschinen aufgelistet werden.

*** Über die FSM Die Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter e.V.(FSM) ist ein eingetragener Verein,
der sich in erster Linie dem Jugendmedienschutz widmet. Zu den
zentralen Aufgaben gehört die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien sowie die Förderung der Medienkompetenz von Kindern.
Die FSM ist als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anerkannt und hat dadurch ehemals
öffentliche Aufsichtsaufgaben im Internet für ihre Mitglieder
übertragen bekommen.

Über die BPjM

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine
selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. Die BPjM
entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für
Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung anderer Behörden oder
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung
von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der
jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten
Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch
Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen zur BPjM, FSM und zum BPjM-Modul: www.fsm.de
und www.bundespruefstelle.de

Originaltext: FSM e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66501
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66501.rss2

Pressekontakt:
BPjM:
Carl Werner Wendland, Tel.: 0228 9621030; Mail: info@bpjm.bund.de

FSM e.V.:
Maja Winter, Tel.: 030 240484-30, Mail: winter@fsm.de


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