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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Geld sparen durch Umschuldung / 2. Ein böses Gerücht kann Kurse stürzen lassen

Geschrieben am 08-05-2008

Lübeck (ots) -

1. Geld sparen durch Umschuldung

Ist eine Immobilienfinanzierung erst einmal vereinbart, fühlen
sich viele Wohneigentümer ihrer Bank oft bis zur Rückzahlung des
letzten Euros verpflichtet. Dabei könnten sie in vielen Fällen über
andere Anbieter ihr Darlehen umschulden und Geld sparen - sowohl vor
als auch nach Ablauf der Zinsbindung. Denn sowohl Zinsen, als auch
Konditionen ändern sich. Mal sinken die Zinsen, mal räumt eine Bank
kostenfreie Sondertilgungen ein, mal lässt sich eine Finanzierung
über andere Angebote wesentlich flexibler gestalten.

Ihre Bequemlichkeit ist oft das Einzige, was viele Wohneigentümer
daran hindert, auf diese veränderten Bedingungen zu reagieren. Genau
darauf setzt die vertraute Hausbank. Sie bietet, wenn die vereinbarte
Zinsbindung ausläuft, normalerweise eine Prolongation an - und das
nicht selten zu eher unvorteilhaften Konditionen. Wohneigentümer
sollten sich also zweimal überlegen, ob sie dieses Angebot von ihrem
ursprünglichen Darlehensgeber vorbehaltlos annehmen - oder lieber
andere Angebote prüfen sollten. "Wer dabei über Dr. Klein eine
Finanzierungsanfrage stellt, braucht eine Vielzahl von Banken gar
nicht mehr zu kontaktieren, denn wir haben sie bereits in unserem
Portfolio", sagt Klaus Kannen, Vorstand für
Privatkundenfinanzierungen bei Dr. Klein. "Und mit dem Online-Rechner
über http://www.drklein.de/umschuldung.html erhalten Interessenten
sofort einen ersten Anhaltspunkt zu möglichen Top-Konditionen, die
genau auf die persönliche Situation zugeschnitten sind."

Ähnlich sieht es bei Forwarddarlehen aus. Auch hier werden die
Kunden von ihrem Finanzierungspartner gerne rechtzeitig
angeschrieben. Denn meist ist die Immobilie nach der ersten
Zinsbindung noch nicht vollständig bezahlt. Ein Anschlussdarlehen ist
notwendig. Und das kann bereits 60 Monate vor Ablauf der vereinbarten
Zinsbindung abgeschlossen werden; auch bei anderen Banken.
Wohneigentümer sollten also auch in diesem Fall immer zunächst
verschiedene Angebote miteinander vergleichen.

In Ausnahmefällen kann ein Darlehen sogar noch eher umgeschuldet
werden. Wegen des entgangenen Zinsgewinns verlangt der ursprüngliche
Darlehensgeber dafür jedoch eine sogenannte
Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich
online über den Vorfälligkeitsrechner von Dr. Klein ermitteln
( http://www.drklein.de/baufinanzierung-rechner.html ). Ein
Rechtsanspruch auf vorzeitige Umschuldung besteht während der
laufenden Zinsbindung allerdings nicht. Nur beim Verkauf der
Immobilie, Tod eines Darlehensnehmers oder schwerer wirtschaftlicher
Not muss die finanzierende Bank einer Kündigung zustimmen. Akzeptiert
der ursprüngliche Darlehensgeber die Kündigung auch ohne wichtigen
Grund, so kann die Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbart
werden. Doch das ist ein Sonderfall.

"Bei einer klassischen Prolongation oder einem Forwarddarlehen
klappt der Bankenwechsel in der Regel recht einfach. Und es fallen
nur geringe Kosten an", weiß Klaus Kannen. Denn hat der
Wohneigentümer sich für eine Umschuldung und einen anderen Anbieter
entschieden, wird die im Grundbuch eingetragene Grundschuld auf die
neue Bank übertragen. Dafür wird eine Gebühr verlangt. Wie hoch diese
Gebühr ausfallen kann, lässt sich über die Internetseiten von Dr.
Klein mit einem Grundbuchrechner
( http://www.drklein.de/baufinanzierung-rechner.html ) ermitteln.
Beispiel: Bei einer verbleibenden Grundschuld von 100.000 Euro würde
die Abtretungsgebühr im Idealfall 165,08 Euro kosten. Im Vergleich zu
der oft mehrere tausend Euro umfassenden Summe, die sich durch eine
Umschuldung sparen lässt, lohnt sich dieser geringe Einsatz. Das
bestätigt auch Klaus Kannen: "Wer sich jetzt die günstigen Zinssätze
für seine Anschlussfinanzierung sichert oder größere Tilgungsraten
vereinbart, kann sein Darlehen schneller zurückzahlen und spart
dadurch doppelt."

2. Ein böses Gerücht kann Kurse stürzen lassen

"Ein Börsianer darf, wenn es sich um Börsengerüchte handelt, nicht
einmal seinem eigenen Vater trauen." (André Kostolany, Börsenguru, 9.
Februar 1906 - 14. September 1999). Gerüchte sorgen für Bewegung an
der Börse. Und manchmal auch für Kursstürze.

Dass Börsenkurse nicht nur von Fakten abhängen, sondern auch von
Gerüchten, zeigt das folgende Beispiel: Spekulanten verbreiteten im
März eine Falschmeldung, wonach eine Zeitung in Kürze über
finanzielle Probleme der britischen Bank HBOS berichten werde. Eine
E-Mail eines "anonymen Bankers" unterstützte die Falschmeldung, indem
sie ankündigte, die HBOS hätte um Notfallgespräche bei der Bank of
England gebeten. Die Börse reagierte wie von den Spekulanten
gewünscht: panisch wurden HBOS-Aktien verkauft, der Kurs stürzte in
den Keller. Für die Bank bedeutete diese Falschmeldung einen
Wertverlust von mehr als drei Milliarden Pfund (zirka 3,8 Milliarden
Euro). Die Gerüchteverbreiter dagegen dürften mit dem Kauf und
späterem Verkauf der HBOS-Aktien ein Vermögen gemacht haben.

Gerüchte gibt es überall - natürlich auch am Finanzmarkt.
Allerdings sind nur wenige Gerüchte so bedeutend, dass sie zu
heftigen Auf und Abs des Börsenkurses führen. Oft sind es
Falschinformationen, die bewusst gestreut wurden. Ziel ist es
natürlich, in kurzer Zeit viel Geld zu machen. Wenn diese Gerüchte
dann auch noch durch die richtigen Kanäle verbreitet werden, wird die
Meldung quasi zum Selbstläufer. Auch die Zeit beziehungsweise die
grundsätzliche Börsenstimmung spielen eine Rolle: Geht es an den
Finanzmärkten eher ruhig zu, werden Gerüchte umso mehr beachtet.

Dass Gerüchte nur über eine kurze Zeit genutzt werden können,
setzt den Börsianer unter Druck: Entweder er reagiert sofort oder er
fragt erst bei anderen Börsianern nach. Im ersten Fall hat der
Urheber des Gerüchtes sein Ziel sofort erreicht, im zweiten Fall wird
das Gerücht weiter verbreitet und dessen Wirkung gesteigert. So oder
so: Das Gerücht erzielt die erhoffte Reaktion. Wie sagte die
französische Schriftstellerin Simone de Beauvoire: "Was geflüstert
wird, wird am leichtesten geglaubt."

Was lernt ein Anleger daraus, der fernab vom Börsengeschehen, das
Auf und Ab seiner Aktien oft kaum nachvollziehen kann? Der
Allfinanzdienstleister Dr. Klein aus Lübeck rät allen, die mehr Ruhe
als Nervenkitzel bei der Kapitalanlage suchen, lieber regelmäßig per
Sparplan in ausgesuchte Investmentfonds zu investieren als in
einzelne Aktien. Die Kursschwankungen sind hier in der Regel geringer
und durch das regelmäßige Nachkaufen von Fondsanteilen verringert man
bei fallenden Kursen sogar seinen Durchschnittskaufpreis. Gerüchte
können einem dann egal sein.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der börsennotierten Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im
Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung
Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen
bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr.
Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank-
und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


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