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Private Bauherren: Helfer melden - Berufsgenossenschaft hilft

Geschrieben am 05-05-2008

Frankfurt/Main (ots) - Jeder Häuslebauer hat größtes Interesse an
schnellen Fortschritten seines Bauprojektes, das versteht sich von
selbst. Doch sollten private Bauherren unbedingt daran denken,
fleißige Helfer spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn bei der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anzumelden. Auf diese
gesetzliche Pflicht hat die Berufsgenossenschaft am 5. Mai 2008
hingewiesen.

Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle
mitwerkeln, muss sie der private Bauherr daher bei der BG BAU melden.
Eine Ausnahme, ohne Versicherungspflicht, gibt es nur bei
kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine
weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40
Stunden auf dem Bau tätig waren, dann übernimmt die Unfallkasse der
öffentlichen Hand den Unfallschutz.

Die Kosten zur Helfer-Versicherung halten sich im Rahmen und
machen derzeit je nach Region zwischen 1,30 und 1,72 Euro pro
Arbeitsstunde aus. Dafür berät die BG BAU Bauherren persönlich über
alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung. Dass
niemand gegen Unfälle gefeit ist, verrät die Statistik:
Durchschnittlich registriert die BG BAU jährlich 400 zum Teil schwere
Unfälle bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Darunter mehrere
Todesfälle.

Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen
müssen über Jahre oder lebenslang versorgt werden. Die anfallenden
Kosten überfordern die Finanzkraft privater Bauherren zumeist
hoffnungslos. Schon in den ersten zwei Jahren können in schweren
Fällen Kosten von einigen Hunderttausend Euro und mehr anfallen.

Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht
nur Bußgelder oder gar Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit.
Durch die Beratung der Berufsgenossenschaft können auch
Arbeitsunfälle, menschliches Leid und mögliche Forderungen der Helfer
nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU
enthalten sind die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen, die
Kosten zur Rehabilitation oder eine Verletztenrente, wenn die
Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt.

Doch sollten private Bauherren klar unterscheiden, wo
Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen
Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem Gesetz
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder
Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden.
Auch müssen Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt, die
Krankenkasse oder das Finanzamt über alle Nebeneinkünfte informieren.
Bei Verstößen drohen Bauherren und schwarz arbeitenden Helfern
Bußgelder, in Extremfällen bis 100.000 Euro.

Fragen per Internet: www.bgbau.de

Originaltext: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60172
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60172.rss2

Pressekontakt:
Bernd Kulow
Telefon: 069/85781-554
bernd.kulow@bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de


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