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Wann darf der Staat helfen? 6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht 2008", 3. und 4. Juni 2008, Hotel Berlin

Geschrieben am 23-04-2008

Düsseldorf (ots) - Berlin/Düsseldorf, 23. April 2008. "EU startet
Beihilfeverfahren wegen IKB und SachsenLB", war vor einiger Zeit im
Handelsblatt zu lesen. Die milliardenschweren Rettungspakete von Bund
und Ländern für deutsche Banken werden von der EU-Kommission
überprüft. Brüssel hat dafür ein offizielles Beihilfeverfahren gegen
die Bundesrepublik eröffnet, da der Verdacht besteht, dass bei den
Finanzspritzen für die SachsenLB und die Mittelstandsbank IKB
staatliche Beihilfen im Spiel sind. Auch den Notverkauf der SachsenLB
an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sieht die EU-Kommission
kritisch. EU-Kommissarin Kroes betonte allerdings, staatliche
Beihilfen zur Rettung von Unternehmen könnten durchaus zulässig sein.
"Es kann vorkommen, dass der Staat tätig werden muss, wenn die
Stabilität der Finanzmärkte bedroht ist", sagte Kroes. Die Kommission
wolle aber sicherstellen, "dass sich die staatliche Unterstützung auf
das notwendige Minimum beschränkt" und dass mögliche
Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen würden. (Handelsblatt, 28.02.08
Seite 3)

Aktueller Status "Beihilfenrecht"
Über den aktuellen Stand der Umsetzung des "Aktionsplan staatliche
Beihilfen" informiert Dr. Dr. Wolfgang Mederer (Europäische
Kommission) auf der 6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht", die
am 3. und 4. Juni 2008 in Berlin stattfindet. Der Schwerpunkt seines
Beitrages wird die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" sein.
Diese steht kurz vor der Beschlussfassung und wird das Beihilfenrecht
stark verändern. Dementsprechend zieht sich das Thema wie ein roter
Faden auch durch die Beiträge der übrigen Referenten. Programm:
www.euroforum.de/ots-beihilfe08

Themenschwerpunkte der Tagung werden unter anderen Beihilfen an
kleinere und mittlere Unternehmen, die neuen Leitlinien für
Umweltschutzbeihilfen und der Entwurf der neuen Bürgschaftsmitteilung
sein, welche ebenfalls kurz vor der Beschlussfassung steht. Die
Schnittstellen zwischen Beihilfen- und Vergaberecht sowie die
Risikokapitalbeihilfen sind weitere Themen der Konferenz. Zahlreiche
Experten der europäischen Kommission nehmen zu den angesprochenen
Inhalten Stellung. So zum Beispiel Harald Nyssens (Administrator,
Beihilfenpolitik und interne Kontrolle, Generaldirektion Wettbewerb),
ein Experte bei der Kommission für die Anwendung der
De-minimis-Regelungen sowie für die neue
Gruppenfreistellungsverordnung. Die Kommentierung der einzelnen
Themen nimmt aus Sicht der europäischen Kommission Rechtsberater Dr.
Viktor Kreuschitz vor, während Bernd Kloke (Referatsleiter
Beihilfenpolitik) die Sichtweise des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie darlegt.

Staatliche Umweltschutzbeihilfen
Die Kommission hat am 23. Januar 2008 neue Leitlinien für staatliche
Umweltschutzbeihilfen verabschiedet. Gegenüber den Leitlinien von
2001 wird der Anwendungsbereich von Beihilfeprojekten erweitert und
die Beihilfeintensität erhöht. Die Leitlinien legen neue Bedingungen
für staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten des Umweltschutzes fest
und schaffen eine Balance zwischen Umweltvorteilen und möglichst
geringen Wettbewerbsverzerrungen. Nach Abschnitt 1.5.7 dürfen für
Fernwärme und KWK staatliche Umweltbeihilfen gewährt werden: "In den
Fällen, in denen Fernwärme bei der Wärmeerzeugung und -verteilung die
umweltverträglichere und energiesparendere, aber auch teurere Lösung
ist, dürfen staatliche Beihilfen daher als Anreiz zur Erfüllung von
Umweltzielen gewährt werden." (agfw.de, April 2008) Die neuen
Leitlinien stellt der Verwaltungsrat des juristischen Dienstes der
europäischen Kommission, Kilian Gross, vor. Er hebt die wesentlichen
Änderungen hervor, geht auf die Möglichkeiten der
Umweltsteuerermäßigung oder -befreiung ein und gibt einen Überblick
der ersten Anwendungsfälle der neuen Leitlinien.

De-minimis-Regelung
Nach den "De-minimis"-Regelung müssen Subventionen, die unterhalb
einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, von der Europäischen
Kommission nicht genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom
Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen gewährt
werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre
den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro
im Bereich des Straßenverkehrssektors) nicht übersteigen. Über die
Anwendungen der De-minimis-Regelungen in der Praxis, die
Voraussetzungen einer "transparenten Beihilfe" sowie den aktuellen
Stand bei Rückforderungsverfahren informiert Harold Nyssens
(Administrator, Beihilfenpolitik und interne Kontrolle,
Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission).

Krankenhausfinanzierung
Heftig diskutiert werden derzeit die Pläne der Gesundheitsministerin
Ulla Schmidt zum Umbau der Krankenhausfinanzierung. Prof. Dr.
Christian König (Zentrum für Europäische Integrationsforschung,
Universität Bonn) erläutert die EG-beihilfenrechtliche Einordnung des
Defizitsausgleichs der öffentlichen Hand zugunsten von Krankenhäusern
in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und geht auf den Spagat
zwischen Wettbewerb und Sicherung der Grundversorgung ein. Zum
Asklepios-Urteil und der neuesten Rechtsprechung zum
Notifizierungserfordernis des Defizitsausgleichs wird Michael Niejahr
(Europäische Kommission) Stellung nehmen.

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
Claudia Büttner
Leiterin Presse/Internet
EUROFORUM Deutschland GmbH - ein Unternehmen der Informa Group
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211.96 86- 3380
Fax: +49 (0) 211.96 86- 4380
Mailto:presse@euroforum.com


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