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Wertsicherungsklauseln: Wenn die Inflationsrate die Miete beeinflusst

Geschrieben am 22-04-2008

Wiesbaden (ots) - Vergangene Woche veröffentlichte das
Statistische Bundesamt (Destatis) die Inflationsrate für März 2008.
Mit 3,1% ist diese derzeit vergleichsweise hoch. Dies spürt der
Verbraucher nicht nur beim Einkaufen. Auch Vertragspartner, die
langfristige Geldzahlungen an einen Verbraucherpreisindex gebunden
haben, sind von der Teuerung betroffen - wenn etwa die Miete wieder
einmal angepasst werden soll.

Wertsicherungsklauseln (auch: Preisgleitklauseln) sind weit
verbreitete vertragliche Vereinbarungen, wie sie zum Beispiel in
Miet-, Pacht- oder Pensionsverträgen vorkommen können. Etwa 10 000
Anfragen erhalten allein die Preisstatistiker jährlich zum Thema
Wertsicherungsklauseln. Vor kurzem wurden die Serviceleistungen für
Nutzer von Wertsicherungsklauseln aktualisiert und erweitert. Diese
sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter
www.destatis.de, Pfad: Preise --> Verbraucherpreise -->
Wertsicherungklauseln.

Eine interaktive Rechenhilfe bietet eine komfortable rechnerische
Hilfestellung bei der Anpassung von Wertsicherungsklauseln. Mehr als
100 000 Zugriffe auf diese Rechenhilfe wurden allein im Jahr 2007
registriert. Das Programm wurde vor kurzem um die Zusatzfunktion
erweitert, dass Veränderungsraten für Kalendermonate und -jahre mit
flexiblen Anfangs- und Endzeitpunkten berechnet werden können.
Darüber hinaus steht eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Als
weitere Serviceleistung - gegen Kostenerstattung in Höhe von 30,-
Euro - besteht die Möglichkeit, dass das Statistische Bundesamt die
Anpassungsberechnung durchführt.

Anlass für die Bereitstellung dieser umfangreichen Hilfestellungen
war der Wegfall von Verbraucherpreisindizes für spezielle
Haushaltstypen und getrennter Indizes für Ost- und Westdeutschland im
Jahr 2003, die sehr häufig für Wertsicherungsklauseln verwendet
wurden. Mit diesem Wegfall wurde der Umstieg auf den
Verbraucherpreisindex für Deutschland erforderlich, der zum Teil mit
aufwändigen Berechnungen verbunden sein kann.

Ein Großteil der zum Thema Wertsicherungsklauseln anfragenden
Nutzer benötigt Hilfe bei Berechnungen für sogenannte
Punkteregelungen. In diesen aus statistischer Sicht problematischen
Klauseln ist der Anpassungszeitpunkt durch eine festgelegte
Veränderung in Punkten oder Prozentpunkten definiert. Das
Statistische Bundesamt empfiehlt die Verwendung der besser
nachvollziehbaren Prozentregelungen. Erläuterungen und Empfehlungen
für Nutzer von Punkteregelungen ergänzen seit dem 22. April 2008 die
Serviceleistungen in Form eines Merkblattes.

Alle Unterlagen können auch unter der Telefonnummer 0611/75-3777
angefordert werden, falls kein Internet-Zugang zur Verfügung stehen
sollte.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über unsere Service-Nummer,
Telefon: (0611) 75-3777,
E-Mail: verbraucherpreisindex@destatis.de
oder www.destatis.de/kontakt

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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