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Opiate im Straßenverkehr: Sicher am Steuer trotz Schmerzmitteln / Ärztliche Zustimmung zum Auto fahren einholen / Fahrt gut vorbereiten / Im Zweifel Fahrzeug stehen lassen

Geschrieben am 15-04-2008

Köln (ots) - In Deutschland leiden immer mehr Menschen an akuten
und chronischen Schmerzen. Opiate helfen dabei, mittelstarke bis
starke Nervenschmerzen, wie schwere rheumatische Beschwerden oder
Tumorschmerzen, zu mildern. Sie beeinträchtigen jedoch die eigene
Leistungsfähigkeit. Das kann verheerende Folgen haben, vor allem im
Straßenverkehr, wo Autofahrer oft blitzschnell reagieren müssen: "Zu
Beginn einer Schmerzmitteltherapie, wenn ein Patient auf ein Opiat
eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen wie
Konzentrationsschwäche, Kreislaufreaktionen, Sehstörungen, oder
Müdigkeit auf, die die Wahrnehmung beeinträchtigen", warnt Dr.
Christiane Weimann-Schmitz, verkehrsmedizinische Gutachterin von TÜV
Rheinland. "Deshalb dürfen Betroffene in dieser Einstellungsphase
oder bei größeren Dosiskorrekturen auf keinen Fall Auto fahren."
Achtung: Auch zusätzlicher Alkoholkonsum oder Wechselwirkungen mit
anderen Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.

Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es
aber nicht. "Nach der Einstellungsphase dürfen sie ein Fahrzeug
führen, müssen ihre Fahrtauglichkeit aber immer mit ihrem
behandelnden Arzt klären", sagt Dr. Weimann-Schmitz. "Dieser ist
verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklären
und seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren."
Vorraussetzungen für die Zustimmung: ein guter Allgemeinzustand,
Zuverlässigkeit in der Einnahme sowie ein stabiler Therapieverlauf.
"Wer möchte, kann auch eine unverbindliche Leistungsüberprüfung bei
TÜV Rheinland machen", so die Expertin. Weiterhin rät sie
Schmerzpatienten, mögliche Unfallsituationen von vornherein zu
umgehen. "Am besten sie bereiten längere Fahrten gut vor, steigen
nicht bei schlechten Sichtverhältnissen ins Auto und meiden
verkehrsstarke Zeiten, wie zum Beispiel den Feierabendverkehr."

Kommt es dennoch zu einem selbst verschuldeten Unfall, sind
Schmerzpatienten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Medikamente
gegenüber der Polizei oder der Versicherung anzugeben. "Die Polizei
darf allerdings eine Blutentnahme veranlassen, die eventuell ein
rechtsmedizinisches Gutachten nach sich zieht", so Dr.
Weimann-Schmitz. "Im schlimmsten Fall drohen dem Patienten dann der
Verlust des Versicherungsschutzes, ein Bußgeld oder sogar der Entzug
des Führerscheins." Deshalb gilt: Herrscht Unklarheit über die Folgen
der Medikamenteneinnahme, besser das Auto stehen lassen und auf
öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: 0221/806-2657
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