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Bundesverband Direktvertrieb kritisiert Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung

Geschrieben am 14-03-2008

Berlin (ots) - Der Bundesverband Direktvertrieb bezweifelt, dass
die Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung, die zum 1. April 2008
in Kraft treten wird, die herrschende Rechtsunsicherheit beseitigen
wird. "Bedauerlicherweise hat das Bundesjustizministerium (BMJ)
unsere Kritik an der Musterbelehrung nicht in dem Maße
berücksichtigt, wie wir uns das gewünscht hätten", so Wolfgang Bohle,
Geschäftsführer des Bundesverbandes.

Abgesehen von einer Übergangsregelung, aufgrund derer die alte
Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung noch bis zum 30. September 2008
weiterverwendet werden kann, hat das BMJ gegenüber dem
Diskussionsentwurf lediglich auf seitenlange Anhänge verzichtet, die
die Widerrufsbelehrungen für Fernabsatzverträge, Verträge im
elektronischen Geschäftsverkehr und Teilzeit Wohnrechteverträge
zusätzlich enthalten sollten. Alle anderen Vorschläge hat das BMJ in
den Wind geschlagen.

Insbesondere befürchtet der Bundesverband, dass Kunden nach wie
vor Schwierigkeiten haben werden, den Text der Widerrufsbelehrung
richtig zu verstehen: "Die neue Muster-Widerrufsbelehrung ist so
kompliziert formuliert, dass sie teilweise schon für einen Juristen
erst nach mehrmaligem Lesen nachvollziehbar ist. Für einen
Verbraucher ist sie ohne rechtliche Beratung kaum zu verstehen", sagt
Bohle.

Auch die Forderung, dem Unternehmen für jeden Geschäftstyp bzw.
für jede Vertriebsform jeweils eine eigene Musterbelehrung an die
Hand zu geben, wurde übergangen. Der Bundesverband hatte einen für
den Direktvertrieb geltenden Vorschlag vorgelegt - nun bleibt es bei
dem Prinzip "eine für alle". Die Gefahr, dass die Rechtsprechung an
der neuen Fassung weitere Fehler und Schwächen entdecke, sei daher
groß.

"Für einen Unternehmer ist es ohne juristische Kenntnisse mit
erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die Musterbelehrung durch die
Streichung von Passagen und das Hinzufügen besonderer Hinweise auf
den konkreten Fall abzustimmen", so Bohle. "Unter den gegebenen
Umständen ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die neugefasste
Musterwiderrufsbelehrung durch die Rechtsprechung angegriffen wird",
ergänzt Dr. Silke Bittner, Rechtsreferentin des Bundesverbandes.

Laut eigener Angaben will das BMJ demnächst Vorschläge für ein
formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zur
Muster-Widerrufsbelehrung enthalten soll. Wann das Gesetz kommen
wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Originaltext: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68635
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68635.rss2

Pressekontakt:
Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221
10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83
Fax: 030. 23 63 56 88
E-Mail: marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.bundesverband-direktvertrieb.de
www.lieberzuhause.de


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