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GDA-Nährwertkennzeichnung: Lebensmittelwirtschaft wehrt sich gegen Fehlinformation

Geschrieben am 11-03-2008

Berlin (ots) -

+ Verbraucherzentrale Hamburg betreibt mit unsachlichen Argumenten
Desinformation der Verbraucher
+ Vorwurf falscher Zuckerangaben nicht haltbar
+ Angaben der Portionsgrößen sind hilfreiche Verzehrempfehlungen
+ Ampel entbehrt wissenschaftlicher Grundlage
+ Lebensmittelwirtschaft fordert sachliche Diskussion statt
Ampel-Populismus

Die Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen der Initiative
"Ausgezeichnet informiert" weisen die Anschuldigungen der
Verbraucherschutzorganisation Hamburg in aller Form zurück. Entgegen
der Darstellung der Verbraucherschützer liefert die
GDA-Nährwertkennzeichnung dem Verbraucher praktische und
alltagstaugliche Orientierung bei der Auswahl seiner Lebensmittel.

1. Unterstellung falscher Zuckerangaben als Richtwert nicht
haltbar

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte behauptet, dass der von
Lebensmittelherstellern und Handelsunternehmen auf ihren Produkten
angegebene Richtwert für die tägliche Zuckerzufuhr mit 90 Gramm zu
hoch angesetzt sei. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE und
die Weltgesundheitsorganisation WHO setzen in ihren Empfehlungen in
der Tat als Richtwert 50 Gramm Zucker an. Jedoch wird hierbei allein
der bei der Herstellung zugesetzte Zucker eingerechnet. Milch- und
Fruchtzucker beziehen DGE und WHO in ihre Empfehlungen nicht ein. Die
Initiative "Ausgezeichnet informiert" nimmt dagegen als Basis den
Gesamtzucker, den ein Produkt enthält, somit zugesetzten Zucker,
Milchzucker und Fruchtzucker. Dies entspricht den Angaben, die heute
schon pro 100 Gramm gemacht werden - hier wird der Gesamtzuckergehalt
deklariert. Auch die EU-Kommission geht in ihrem
Kennzeichnungsentwurf unter Einbeziehung von Milch- und Fruchtzucker
von 90 Gramm aus. Denn die Angabe des zugesetzten Zuckers allein
informiert den Verbraucher nicht umfänglich über die tatsächlich im
Produkt enthaltenen Zuckermengen.

2. Portionsgrößen und Richtwerte für die Tageszufuhr geben
Orientierung zur Verzehrmenge

Die Kritik, dass durch die Angabe von Miniportionen und die
Annahme einer zu hohen Tageszufuhr der reale Zucker-, Fett- und
Salzgehalt eines Produktes relativiert werde, entbehrt jeder
Grundlage. So ist dem Verbraucher beim Kauf einer Großpackung eines
Lebensmittels bewusst, dass diese nicht auf einmal verzehrt werden
sollte, sondern dass darin mehrere Portionen enthalten sind.
Portionsgrößen vermitteln eine Orientierung der empfehlenswerten
Verzehrmenge einzelner Produkte und sensibilisieren die Verbraucher
für einen maßvollen und ausgewogenen Verzehr von Lebensmitteln. Im
Gegensatz zur Verbraucherzentrale Hamburg sehen die
Lebensmittelanbieter zum Beispiel eine Tüte Schokoladenostereier
nicht als Portion, die auf einmal verzehrt werden sollte, an.

Die Angaben zur Tageszufuhr beziehen sich auf den
durchschnittlichen Tagesbedarf einer erwachsenen Frau (2.000 kcal)
und sind damit Richtwerte. Der Tagesbedarf eines Kindes ist
entsprechend niedriger, der eines erwachsenen Mannes liegt etwas
höher. Darüber hinaus hängt der individuelle Nährwertbedarf von der
körperlichen Belastung jedes einzelnen ab. Da sich speziell bei
Kindern die Ernährungsbedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen
sehr stark unterscheiden, ist die Angabe eines Durchschnittswertes
für Kinder kaum realistisch. Unterschiedliche Angaben für
verschiedene Zielgruppen und Lebensstile auf einem Etikett sind nicht
praktikabel. So geht es bei der Kennzeichnung weniger darum, sich
penibel an die in der Kennzeichnung angegebenen Richtwerte für die
Tageszufuhr zu halten, sondern vielmehr darum, eine Vorstellung davon
zu erlangen, welchen Gehalt an Nährstoffen bestimmte Lebensmittel
besitzen und welchen Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr diese
haben. Ziel sind also ein bewusster Einkauf und eine bewusste
Ernährung.

3. GDA-Kennzeichnung lenkt Fokus auf den mündigen Verbraucher

Die Verbraucherverbände geben vor, den Bürger durch Vorgaben vor
der Industrie schützen zu wollen. Hingegen gehen das
Bundesverbraucherministerium und die Lebensmittelwirtschaft davon
aus, dass die Verbraucher selbst entscheiden können und möchten, was
für sie gut ist, und appellieren damit auch an deren
Selbstverantwortung. Diese Einstellung zum "unmündigen" Verbraucher
machen Verbraucherverbände derzeit an der Nährwertkennzeichnung fest,
morgen an der Werbung und übermorgen an der Ernährung selbst.

Es gibt generell keine gesunden oder ungesunden Lebensmittel, nur
eine ausgewogene oder einseitige Ernährung. Die politische Diskussion
ist noch nicht so weit wie die ausführliche Diskussion, die seit
Jahren in der Branche geführt wird. Die GDA-Kennzeichnung ist das
Ergebnis, zu dem die Lebensmittelwirtschaft und der Handel gekommen
sind: freiwillige Nährwertangaben, die den Verbrauchern eine neue
faktische Entscheidungsgrundlage für ihre ausgewogene Ernährung
bieten. Der GDA-Kennzeichnung mit ihrem informativen Charakter liegt
das Bild des mündigen Verbrauchers zu Grunde. Sie ist geeignet,
Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährung und einem damit
verbundenen gesunden Lebensstil zu unterstützen.

4. Die Ampelkennzeichnung leitet in die Irre

Die Verzehrsampel ist nicht geeignet, das Übergewichtsproblem zu
lösen. Im Gegenteil: Sie ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen,
intransparent und für die Verbraucher nicht nachvollziehbar. Mit
einer Ampelkennzeichnung lässt sich das Verbraucherverhalten ebenso
wenig ändern wie das komplexe Übergewichtsproblem lösen.

Eine mehr oder minder willkürliche Einteilung der Lebensmittel
oder einzelner Nährstoffe in "gut" und "schlecht" ist irreführend.
Sie stiftet eher Verwirrung, weil es gerade nicht auf die Bewertung
einzelner Lebensmittel ankommt, sondern auf eine ausgewogene
Ernährung, in der alle Lebensmittel ihren Platz haben. Gleichwohl
wird dem Verbraucher suggeriert, er könne sich - ohne weiteres
Nachdenken - gesund ernähren, wenn er nur möglichst viele Produkte
mit grünen Punkten wählt. Doch eine solche Herangehensweise kann
schnell zur Mangelernährung führen.

Der vermeintliche und oftmals zitierte Erfolg des Ampelsystems in
Großbritannien existiert so nicht. Die britische Supermarktkette
Tesco beispielsweise hat das Ampelsystem eingeführt und ist bereits
nach kurzer Zeit wieder davon abgerückt. Die Markttests der
Handelskette hatten ergeben, dass sich Verbraucher nicht durch
Anweisungen vor-schreiben lassen wollen, wie sie sich ernähren und
was sie kaufen. In ganz Großbritannien verwenden derzeit nur zehn
Unternehmen eine reine Ampel-Kennzeichnung. Dagegen stehen 44
Unternehmen, die sich für die GDA-Kennzeichnung entschieden haben.

Wer die Welt nur rot-gelb-grün sieht, übersieht etwas
Grundsätzliches: Das Problem von Übergewicht kann nicht allein durch
eine Nährwertkennzeichnung gelöst werden kann. Neben der
kontinuierlichen Produktverbesserung spielen auch die grundlegenden
Kenntnisse der Verbraucher im Bereich Ernährung und insbesondere aber
die Förderung von Sport und Bewegung eine maßgebliche Rolle.

Um ein bewusstes Ernährungsverhalten erlernen und Veränderungen im
eigenen sozialen Umfeld bewirken zu können, benötigen Verbraucher
vielmehr eine umfangreiche Aufklärung zum Themengebiet Ernährung und
Bewegung. Diese kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftlichen
Gruppen - Politik, Wissenschaft, Lebensmittelwirtschaft,
Bildungsinstitutionen, Mediziner, Verbrauchervertreter etc. -
kooperieren. Vor diesem Hintergrund fordert "Ausgezeichnet
Informiert" alle Akteure auf, Fehlinformationen und populistische
Argumente, die die Verbraucher irritieren und von einer ernsten
Beschäftigung mit Ernährung und Bewegung abhalten, zu vermeiden und
ruft dazu auf, sich an einer sachlichen Diskussion zu beteiligen.

Hintergrund:

"Ausgezeichnet informiert" - eine Initiative der
Lebensmittelwirtschaft

Mit der GDA-Kennzeichnung hat die Wirtschaft im Jahr 2006 die
Initiative ergriffen und leistet einen Beitrag zur Schaffung
transparenterer Produktinformation. Zahlreiche Unternehmen der
Lebensmittelwirtschaft und des Handels haben sich freiwillig zu einer
erweiterten, einheitlichen und verbraucherfreundlichen
Nährwertkennzeichnung auf Basis des Richtwertes für die Tageszufuhr
(Guideline Daily Amount = GDA) auf ihren Produkten verpflichtet. Dazu
gehören unter anderem die Lebensmittelhersteller Cadbury, Campbell´s
Germany GmbH, Coca-Cola GmbH, Danone GmbH, Kellogg (Deutschland)
GmbH, Kraft Foods Deutschland GmbH, Mars GmbH, Nestlé Deutschland AG,
PepsiCo Deutschland GmbH und Unilever Deutschland GmbH sowie die
Handelsunternehmen Metro Group, Rewe, Lidl und Kaisers-Tengelmann.

Originaltext: Initiative "Ausgezeichnet informiert"
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70410
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70410.rss2

Weiterführende Informationen und Pressekontakt
Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH
Christian Chitralla
Berliner Freiheit 2
10785 Berlin
Tel. +49 30 520 00 57 35
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