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Wirtschaftsverband Windkraftwerke: Verbesserungen der EEG-Novelle erforderlich / Vorstand für weitere drei Jahre einstimmig wiedergewählt

Geschrieben am 10-03-2008

Hamburg/Cuxhaven (ots) - "Damit die deutschen
Windpark-Projektierer und Betreiber nicht den Anschluss an die
internationale Entwicklung und somit Standortvorteile verlieren, sind
Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Vor
allem gilt das für Planung und Bau neuer Windparks an Land sowie
deren Modernisierung, das so genannte "Repowering"." Das forderte der
Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V., Dr.
Wolfgang von Geldern, jetzt während der Mitgliederversammlung des
Verbandes in Hamburg.

Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs wird derzeit die Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag beraten. Dieser
Gesetzentwurf zielt nach Ansicht der im WVW vertretenen
Windkraft-Unternehmen zwar in die richtige Richtung, denn nur durch
den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien können die im Sinne
von Klimaschutz, Ressourcenschonung und Sicherung der
Energieversorgung notwendigen Ziele erreicht werden. "Doch der
Gesetzentwurf greift zu kurz", machte Vorsitzender Dr. von Geldern
deutlich.

Bereits seit zwei Jahren geht der Neubau von Windenergieanlagen im
Inland dramatisch zurück. Die Folge: Deutschland hat seine weltweite
Spitzenstellung bereits verloren und ist hinter die USA, Spanien,
China und Indien zurück gefallen. Daher ergibt sich aus Sicht des
Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke dringender Handlungsbedarf durch
den Gesetzgeber.

Der WVW fordert

1. Angesichts der stark gestiegenen Weltmarktpreise von
Windenergieanlagen, die Anfangsvergütungen für Strom aus Windenergie
an Land auf 9,5 Cent/kWh zu erhöhen und die niedrigere Basisvergütung
anzupassen.

2. Um den Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne zu
beschleunigen, sollte für Repowering-Projekte ein Bonus auf die
Einspeisevergütungen im EEG eingeführt werden.

3. Die Rahmenbedingungen für den Markteintritt und den Handel von
Windstrom über die Strombörsen müssen wie bisher im EEG erhalten
bleiben. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkungen wäre
es Windparkbetreibern nicht möglich, sich dem Strommarkt zu öffnen.

4. Um ausreichend Investitionssicherheit für die
Offshore-Windenergie-Projekte zu schaffen, sollte statt der im
Gesetzentwurf vorgesehenen 12 plus 2 Cent/kWh (12 Cent/kWh
Grundvergütung plus 2 Cent/kWh für Windparks, die bis 2013 am Netz
sind) eine einheitliche Vergütung von 14 Cent/kWh festgelegt werden.

5. Um einen Investitionsstau zu verhindern sollte die EEG-Novelle
zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Diese Forderungen wird der WVW zusammen mit anderen
Branchenverbänden nachdrücklich gegenüber den Bundestagsfraktionen
vertreten. Während der Mitgliederversammlung erläuterte die
CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Maria Flachsbarth den gegenwärtigen
Stand der parlamentarischen Beratungen zur EEG-Novelle. Dabei sprach
sie sich für eine zügige Beratung und ein möglichst schnelles
Inkrafttreten der Gesetzesnovelle aus.

Dem einstimmig wieder gewählten Vorstand des Verbandes gehören
neben dem Vorsitzenden Dr. Wolfgang von Geldern, Lothar Schulze
(Stellvertreter), Martin Lawrenz (Schatzmeister) sowie die Beisitzer
Curtis Briggs, Karl Detlef, Fritz Laabs und Paul van Son an.

Der 1996 gegründete Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW)
vertritt die Interessen von rund 100 Unternehmen, die in Deutschland
Windparks projektieren, bauen und betreiben.

Originaltext: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50005
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50005.rss2

Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an die Geschäftsstelle des WVW:

Rainer Heinsohn
Tel: 04721 / 718 - 450
eMail: info@wvwindkraft.de


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