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Urteil mit Signalwirkung: Gericht erklärt Ausbildungsabgaben erstmals für rechtmäßig - vorerst soziale Berufe betroffen

Geschrieben am 29-02-2008

München (ots) - "Private Unternehmen könnten in Zukunft stärker zu
Ausbildungsabgaben verpflichtet werden, um den beruflichen Nachwuchs
in gesellschaftlich wichtigen Branchen wie Kranken- und Altenpflege
zu sichern". Diese Schlussfolgerung zieht der Rechtsanwalt Dr. Holger
Schmitz von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz aus Urteilen des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen vom Mittwoch (27. Februar, Az.
5 B 822/06 - 5 B 827/06). Die Richter erklärten die sächsische
Altenpflege-Ausgleichsverordnung aus dem Jahr 2003 in sechs
Musterverfahren für rechtmäßig. Schmitz, ein renommierter
Verwaltungsrechtler, vertrat das Land in dem Prozess. Die Revision
ist nicht zugelassen.

Grundlage für das Urteil war eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 (Az. 2 BvL 1/99). Danach
sind Ausbildungsabgaben grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.
Gleichwohl erklärten die Instanzgerichte die Verordnung für
rechtswidrig, weil der Verordnungsgeber die Vorraussetzungen für die
Erhebung von Ausbildungsabgaben nicht nachgewiesen habe. "Das OVG
Bautzen hat jetzt endgültig den Weg frei gemacht für die Politik",
sagt Schmitz.

Außer Sachsen erheben noch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Abgaben von privaten Pflegeeinrichtungen, wenn sie nicht genügend
Lehrlinge ausbilden. Andere Länder wollten die Entscheidung des OVG
Bautzen abwarten. Das Urteil hat jedoch Bedeutung über die sozialen
Berufe und diese Bundesländer hinaus. "Nach der Argumentation des
Gerichts ist es möglich, Ausbildungsabgaben für alle Berufe zu
erheben, die eine wichtige Funktion in der Gesellschaft erfüllen und
in denen Nachwuchsmangel herrscht", sagt Schmitz. Politisch und
wirtschaftlich sinnvoll sei das jedoch wohl nur in Ausnahmefällen.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Fax +49-(0) 89-28 01 10
Mobile: 0171-1251428
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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