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US-Pornoproduzenten verdienen auf Kosten deutscher Steuerzahler / Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger

Geschrieben am 28-02-2008

Hannover (ots) - Die Medienindustrie überflutet bundesweit die
Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer.
Die Kosten der Ermittlungen trägt der Steuerzahler, während
Rechteinhaber und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte davon
profitieren, so das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe
6/08.

Mit Strafverfolgung im Sinne des Gemeinwohls habe die von der
Medienindustrie betriebene Strafanzeigenmaschinerie oft nicht mehr
viel gemein, sagte Staatsanwalt Thomas Köhler aus dem thüringischen
Mühlhausen zu c't. Sein eigentliches Aufgabengebiet,
Wirtschaftsdelikte zu bearbeiten, leide darunter. Hintergrund ist das
weltweit fast einmalige Abmahnrecht. Rechtsanwälte können hierzulande
mit Abmahnungen viel Geld verdienen.

Um an die Namen und Adressen von Tauschbörsennutzern zu gelangen,
erstatten die Anwälte massenweise Strafanzeigen gegen Unbekannt. Die
Staatsanwälte sind verpflichtet, den Bagatelldelikten nachzugehen und
anhand von IP-Adressen die Kundendaten von den Internet-Providern
einzuholen. Diese stellen dafür in jedem einzelnen Fall bis zu 40
Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Zu einer Anklage kommt es so gut
wie nie, aber die Rechtsanwälte können Akteneinsicht nehmen und sich
so die gewünschten Adressen beschaffen, um ihre Abmahnungen zu
versenden.

Sogar die US-amerikanische Pornoindustrie hat diese Methode für
sich entdeckt und nutzt sie mittlerweile weidlich aus. "Meiner
Ansicht nach werden wir in diesen Fällen dazu benutzt, die
ökonomischen Interessen der US-amerikanischen Pornoindustrie
durchzusetzen, und das auf Kosten der deutschen Steuerzahler", so
Staatsanwalt Thomas Köhler.

Provider wie Arcor oder Hansenet tauchen in den Akten nicht auf -
sie registrieren die IP-Adressen nicht. Die Telekom hingegen
speichert sieben Tage lang, welcher Kunde wann im Internet unterwegs
war. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung müssen alle DSL-Provider von
2009 an diese Daten sechs Monate lang vorhalten. "Es ist abzusehen,
dass die Belastung der deutschen Strafverfolgungsbehörden durch
Bagatellsachen, die nur auf das Abgreifen der Adressen abzielen, noch
wachsen wird", so c't-Redakteur Holger Bleich.

Originaltext: c't
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Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-561
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