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Steuerberater dürfen Ihre Honorarforderungen verkaufen oder zur Einziehung abtreten

Geschrieben am 28-02-2008

Bad Dürkheim (ots) - Säumigen Zahlern geht's nun auch bei
Steuerberatern an den Kragen. Mit dem Beschluss des 8. StBÄndG
(Steuerberatungsänderungsgesetzes) am Freitag, den 15. Februar im
Bundesrat, wurden die Steuerberater den Ärzten gleichgestellt und
dürfen jetzt die Verrechnung Ihrer Honorarforderungen an dafür
spezialisierte Institutionen, w.z.B. der DEGEV e.G. übertragen oder
verkaufen (Factorn).

Seit 1927 ist es Ärzten möglich, Ihre Rechnungen zur Einziehung an
Verrechnungsstellen abzutreten. Das war den steuerberatenden Berufen
seit 80 Jahren versagt. Nun erst mit dem 8. StBÄndG und der neuen
Fassung des § 64 (2) StBerG wird es auch dieser Berufsgruppe
ermöglicht.

Verständlich. Denn seit Jahren klagt die Branche über immer mehr
säumige Zahler unter ihren Mandanten. Außenstände wachsen ins
Unermessliche. Innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelten sie sich
und liegen mittlerweile nicht selten bei 30 % des Jahresumsatzes der
Kanzleien. Die Argumentationen säumiger Zahler, "aber sie wissen
doch, dass ich 6 Wochen in Urlaub war und kein Geld mehr habe um ihre
Rechnung zu zahlen", oder "wieso muss ich jetzt schon zahlen, ich
habe doch noch keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt" sind
tägliches Geschäft und führen auch in dieser Branche zu immer mehr
Unmut mitunter zu Insolvenzen. Auch der zunehmende Zeitbedarf für
Fortbildungsmaßnahmen durch sich ständig wechselnde Steuergesetze
belastet den Berater neben dem Eintreiben seiner Forderungen
zusätzlich, wodurch das Kerngeschäft zunehmends auf der Strecke
bleibt.

Bereits im Mai 2006 schlossen sich Steuerberater in einer
Genossenschaft (DEGEV) zusammen um Ihren Mitgliedern das Verrechnen
Ihrer Honorarforderungen abzunehmen, ähnlich der Privatärztlichen
Verrechnungsstellen. Als einziger Anbieter konnte sich die DEGEV
(Deutsche genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater)
mittlerweile auch aufgrund ihres altruistischen
Genossenschaftsgedankens am Markt durchsetzen, was sich durch großes
Interesse und in steigenden Mitgliederzahlen niederschlägt. Die DEGEV
nahm bereits mit Vorlage des Gesetzes als Referentenentwurf im August
2006 ihre Tätigkeit auf und konnte sich somit die Marktführerschaft
sichern.

Es dürfte nicht lange auf sich warten lassen, bis andere Anbieter
in den Markt strömen. Doch diese werden es sehr schwer haben. Bereits
jetzt versucht der Marktführer in der EDV-Software für Steuerberater,
die DATEV eG mit einem ursprünglich für den Mittelstand aufgelegten
Factoringprodukt der VR-Factorem bei Steuerberatern nachzurücken.
Hier dürfte sich nicht nur aufgrund der individuellen
Anpassungsmöglichkeiten auf die Bedürfnisse der Berater sondern auch
der Preis- und Leistungspolitik und Ihre Spezialisierung auf die
Branche, u.a. durch ein "Full-Service-Factoring" und ihr "sensibles
Forderungsmanagement", die DEGEV durchsetzen. Mehr Informationen
unter www.DEGEV.com und www.DATEV.de

Originaltext: M&A Capital KG -smartcaps-Verlag-
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70217
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70217.rss2

Pressekontakt:
Günther Braun - smartcaps-Redaktion gbraun@smartcaps.com


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