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Zum Tag der Krankenpflege / Auch die häusliche Pflege ist versichert

Geschrieben am 11-05-2006

München (ots) - Wer einen Verwandten, Freund oder Nachbarn zu
Hause pflegt, der nimmt eine wichtige gesellschaftliche und nicht
immer einfache Aufgabe wahr. Deshalb ist auch die häusliche Pflege
bei einem Unfall gesetzlich versichert. Darauf weist der
Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) aus Anlass des Tages
der Krankenpflege am 12. Mai hin. Für die häuslichen Pflegepersonen
ist der Versicherungsschutz dabei beitragsfrei. Die Kosten übernehmen
die Gemeinden.

Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person als pflegebedürftig
im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches XI anerkannt ist. Dazu muss
sie auf Dauer (mindestens sechs Monate) und in höherem Maß einer
Hilfe bedürfen. Die Pflegeperson darf über das gesetzliche Pflegegeld
hinaus keine finanzielle Zuwendung erhalten. Außerdem muss die
Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden. Das kann der Haushalt des
Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder auch der Haushalt einer
dritten Person sein.

Versichert ist die Pflegetätigkeit selbst, also zum Beispiel das
Waschen des Pflegebedürftigen, das Essenkochen oder die Hilfe beim
Aufstehen und Zubettgehen. Allerdings gilt das nur dann, wenn die
Tätigkeit überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommt und nicht
zum Beispiel der ganzen Familie, wie das zum Beispiel beim Einkaufen
der Fall sein könnte. Auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der
Pflegetätigkeit sowie Berufskrankheiten (z.B. Infektionskrankheiten,
Hauterkrankungen) sind versichert.

Ein Unfall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen
Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Beim Arztbesuch sollte man
sofort darauf hinweisen, dass sich der Unfall bei der Pflege ereignet
hat. Dann ist es nicht notwendig, die Krankenversicherungskarte
vorzulegen und auch die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt.

Im Falle eines Unfalls sorgt die gesetzliche Unfallversicherung
für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren
Fällen zahlt sie auch eine Rente. Zuständig ist derjenige
Unfallversicherungsträger, in dessen Bereich der Ort der
Pflegetätigkeit liegt (Adressen unter www.unfallkassen.de).

Der BUK ist der Dachverband der
Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Neben den
häuslichen Pflegepersonen sind bei ihnen die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und Telekom sowie
Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende bei Unfällen
gesetzlich versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten
unterstützen sie außerdem die Prävention von Unfällen in der Schule,
bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Auch zur häuslichen Pflege
geben sie mehrere Informationsschriften heraus, die beim jeweils
zuständigen Unfallversicherungsträger bestellt werden können
(Faltblattreihe "Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege" 1 bis 4
- Bestell-Nr. GUV-I 8514 bis GUV-I 8517).


Originaltext: Bundesverband der Unfallkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9224
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9224.rss2

Pressekontakt:

Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Telefon: 089/6 22 72-163 oder -181, Fax: 089/6 22 72-200
E-mail: presse@unfallkassen.de


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