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Gelbe Karte aus Brüssel: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen Glücksspielstaatsvertrag

Geschrieben am 31-01-2008

Neugersdorf (ots) -

Verstoß gegen EU-Recht erfordert neuen Ansatz zur Regulierung des
Glücksspielmarktes in Deutschland

bwin: Bund und Länder sollten ihren Gestaltungsrahmen nutzen

Die EU-Kommission hat heute beschlossen, ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
wegen der Unvereinbarkeit des im Januar in Kraft getretenen
Glücksspielstaatsvertrags der Länder mit EU-Recht einzuleiten.
Demnach steht der Staatsvertrag der Länder nach Auffassung der
EU-Kommission im eklatanten Widerspruch zur europäischen
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K. mit Sitz in
Sachsen: "Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein
weiterer Beleg dafür, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das
Verbot von privaten Online-Wettanbietern in Deutschland kein Bestand
haben werden. Bund und Länder sollten sich das Heft des Handelns
nicht von Brüssel aus der Hand nehmen lassen und diese Entscheidung
als Chance begreifen, ein europaweit tragfähiges Regulierungsmodell
zu entwickeln. bwin wird diesen Prozess wie schon in der
Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen." Pfennigwerth begrüßte,
dass die Konformität des deutschen Glücksspielmonopols mit EU-Recht
von der EU-Kommission kritisch geprüft werde. "Wir gehen davon aus,
dass wir in diesem Sinne im Laufe des Jahres weitere Entscheidungen
der Gerichte in Deutschland und von dem Europäischen Gerichtshof
erhalten werden. Die Regulierung der Glücksspielmärkte, die auch
weitere private Anbieter zulässt, ist nicht mehr aufzuhalten",
ergänzt Pfennigwerth. Das OVG Sachsen hatte im Dezember letzten
Jahres die Gültigkeit der DDR-Lizenz bestätigt.

Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren
Gambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, eine
weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar. In Ermangelung von
Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie
ausgenommen - ist es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder
inwieweit der Umgang Deutschlands mit dem Thema Glücksspiel
EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit)
EU-Vertrag ist.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten nach Zuleitung ihres
förmlichen Auskunftsersuchens an die Bundesregierung keine zufrieden
stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten
Beschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.

So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche
europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind
nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen
und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und
Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen.

Die internationale bwin-Gruppe weist darauf hin, dass das Vorgehen
der EU-Kommission gegen Deutschland kein isoliertes Vorgehen ist,
sondern Teil der Bemühungen, auf eine europaweit EU-rechtskonforme
Ausgestaltung der nationalen Glücksspielregulierungen hinzuwirken. So
hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden wegen des dortigen
Pokermonopols beschlossen.

Erläuterung Vertragsverletzungsverfahren: Ein
Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag ist in drei
Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben,
die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des
Gerichtshofs.

Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen
der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu
der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung
des Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regel
eine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren in
Kenntnis zu setzen.

In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die
Bürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoß
handelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann die
Kommission beschließen, bereits ab Übermittlung des
Aufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kann
die Kommission - sofern sie es für sinnvoll erachtet - eine
Pressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, die
sie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
ansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens die
Gründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über die
erzielten Ergebnisse unterrichten.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als
einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist
bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und
2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000
Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges
Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs
und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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