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Tipps für Beschwerden bei falschen oder überhöhten Telefonrechnungen Erfolg hängt von der richtigen Vorgehensweise ab

Geschrieben am 30-01-2008

Berlin/Göttingen (ots) - Viele Verbraucher kontrollieren ihre
Telefon- oder Handyrechnung nur oberflächlich. Bewegt sich der Betrag
in einem bestimmten Rahmen, kümmern sie sich nicht weiter um die
Rechung. Weicht der Betrag jedoch erheblich ab, so ist ihr Ärger
groß. "Leider kommt es auf der Telefonrechnung immer mal wieder zu
Posten, die aus Sicht des Kunden unberechtigt sind. Ein Grund hierfür
kann eine falsche Abrechnung des Anbieters sein oder auch die
Tatsache, dass der Kunde Dienste genutzt hat, ohne sich über mögliche
Folgekosten im Klaren zu sein", so Bettina Seute vom Onlinemagazin
www.teltarif.de.

Liegt eine vermeintlich zu hohe Rechnung vor, sollte sich der
Kunde an den Anbieter wenden, der den fraglichen Betrag in Rechnung
gestellt hat, und einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. Die
genauen Kontaktdaten sind in aller Regel auf der Telefonrechnung zu
finden. Ist der Kunde auch nach Prüfung des
Einzelverbindungsnachweises noch der Ansicht, dass der
Rechnungsbetrag falsch ist, sind einige wichtige Dinge zu beachten.
"Zunächst ist es empfehlenswert, die Ungereimtheiten noch einmal mit
dem Anbieter direkt zu klären und eine Einigung zu erzielen. Parallel
sollte die Rechnung bezahlt werden, allerdings abzüglich der
fraglichen Posten", erläutert Seute. Über die Kürzung muss sowohl der
betroffene Anbieter, beispielsweise ein Call-by-Call-Unternehmen, als
auch der Rechnungssteller, wie die Deutsche Telekom, informiert
werden. So wird sicher gestellt, dass diejenigen Anbieter, die
korrekt abgerechnet haben, ihr Geld ordnungsgemäß erhalten. Ebenso
sind weiterhin alle Dienste am betroffenen Anschluss problemlos
nutzbar. Für etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten muss der gesamte
Vorgang gut dokumentiert werden.

Neben falschen Telefonrechnungen kommt es leider immer öfter vor,
dass Kunden unseriöse Zahlungsaufforderungen von fragwürdigen
Telefon- oder Internet-Diensten erhalten. "Der Kunde erhält eine
Rechnung über einen höheren zweistelligen Betrag für ein vermeintlich
abgeschlossenes Abonnement. Zahlt er diesen nicht, folgen bedrohlich
klingende Schreiben z. B. von Anwälten oder Inkasso-Forderungen, die
den Opfern Angst einjagen sollen", weiß Seute. Viele bezahlen den
geforderten Betrag, um sich weiteren Ärger zu ersparen, oder kündigen
gar den nie geschlossenen Vertrag. Meist liegt gar kein
rechtsgültiger Vertrag vor, so dass es keine Grundlage für eine
Zahlungsaufforderung gibt.

Details zur richtigen Vorgehensweise bei falschen Rechnungen oder
unerwünschten Abonnements online unter
http://www.teltarif.de/rechnungsfehler

teltarif.de Onlineverlag GmbH:
------------------------------
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen
Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, Dezember
2007).

Originaltext: teltarif.de Onlineverlag GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7594
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7594.rss2

Pressekontakt:
teltarif.de,
Bettina Seute, Martin Müller
Tel: 0551 / 517 57-0
Fax: 0551 / 517 57-11
E-Mail: presse@teltarif.de
WWW: http://www.teltarif.de/presse/


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