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Frühjahrsputz im Versicherungsordner

Geschrieben am 21-01-2008

München (ots) - Jahresanfang: Die richtige Zeit um zu prüfen, ob
der Versicherungsumfang bei Hausrat-Police oder Krankentagegeld noch
den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen entspricht. Wer mit der
Riester-Rente vorsorgt, sollte Veränderungen bei Einkommen oder
Kinderzahl dem Versicherer melden

Die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres hinterlassen bei den
meisten einen tiefen Eindruck - auf dem Kontoauszug. Jährlich fällige
Mitgliedschaftsgebühren werden jetzt abgebucht, die Kfz-Steuer,
Versicherungsbeiträge. Viele dürfen sich jedoch auch über eine höhere
Summe beim Gehaltseingang freuen oder über die schönen neuen Dinge,
die gerade erst der Weihnachtsmann gebracht hat. In jedem Fall bietet
der erste Kassensturz des Jahres die praktische Gelegenheit, auch die
Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und sie an aktuelle
Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen.

Richtig riestern

So sollte, wer nun mehr verdient, auch daran denken, die Beiträge
zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) anzupassen.
Um 2008 die Grundzulage von 154 Euro und die weitere Zulage von 300
Euro je Kind zu erhalten, müssen Riester-Kunden vier Prozent ihres
rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der
individuellen Grund- und Kinderzulage in den Vertrag einbezahlen.

Die Anpassung der Beiträge von drei Prozent im vergangenen auf
vier Prozent in diesem Jahr ("Riester-Stufen") findet zwar
automatisch statt - Gehalts- oder Tariferhöhungen muss jeder Kunde
jedoch von sich aus melden. Anderenfalls geht möglicherweise bei der
Zulage oder den Steuervorteilen bares Geld verloren. Und das ist gar
nicht selten: Die Allianz Lebensversicherung ermittelte im Vorjahr,
dass von den Kunden, die für 2006 eine Zulage beantragt hatten, nur
rund 60 Prozent die volle Zulage, ein Drittel eine gekürzte Zulage
und fünf Prozent gar keine Zulage erhielten.

Kunden der Allianz erhalten in der Regel noch im Januar einen
Erhebungsbogen zugeschickt, in dem persönliche Daten korrigiert und
beispielsweise Veränderungen beim Vorjahreseinkommen eingetragen
werden können. Nach Rücksendung des Bogens passt der Versicherer dann
gegebenenfalls den Beitrag an, damit der Kunde in den Genuss der
vollen Zulagenhöhe kommen kann.

Im Krankheitsfall versorgt

Ähnlich verhält es sich beim Thema Krankentagegeld: Die für
Selbstständige essentielle - aber selbstverständlich auch für
Angestellte interessante - Versicherung sorgt dafür, dass bei
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ab einem festgelegten
Zeitpunkt ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe ausgezahlt wird.
Ist die entsprechende Summe zu niedrig angesetzt und entspricht nicht
mehr der aktuellen Lebenssituation, wird es finanziell schnell eng,
denn Krankheit bedeutet Verdienstausfall.

Aber auch Arbeitnehmer sollten bei der Durchsicht ihrer
Versicherungsordner prüfen, ob ihre Absicherung für den
Krankheitsfall noch optimiert werden kann - beziehungsweise ob
Sparpotenzial besteht. So gehen die gesetzlichen Krankenkassen in
Folge der Gesundheitsreform von weiter deutlich steigenden
Beitragssätzen aus. Arbeitnehmer, die drei Kalenderjahre
hintereinander mit regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der im
jeweiligen Kalenderjahr gültigen Versicherungspflichtgrenze (derzeit
48.150 Euro) liegen, können in die Private Krankenversicherung (PKV)
wechseln.

Und dabei zahlt der PKV-Versicherte nur für die Leistungen, die er
auch absichern will: Während die gesetzlichen Krankenversicherer ihre
Beiträge ausschließlich anhand des Einkommens berechnen, kommt es bei
der Privaten in erster Linie auf den gewählten Versicherungsumfang
sowie den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei
Vertragsabschluss an. Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt die
Allianz sogar mit ihrem BONUS-Programm: Privat Vollversicherte können
bis zu 30 Prozent ihrer gezahlten Beiträge zurück erhalten, wenn sie
vier Jahre in Folge keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Schönes sichern

Sobald die Vorsorge für's Alter und den Krankheitsfall auf den
aktuellen Stand gebracht ist, lohnt auch ein Blick in die
Hausrat-Police: Wer zu Weihnachten reich beschenkt wurde oder sich
selbst eine teure Anschaffung geleistet hat - zum Beispiel einen PC,
eine Kamera oder einen edlen Drahtesel - sollte nachsehen, ob diese
Wertgegenstände auch in der bestehenden Versicherung enthalten sind.

Bei technischen Geräten ist an Überspannungsschäden durch Gewitter
zu denken; Fahrräder wiederum sind nicht automatisch im
Versicherungsumfang enthalten. Bei der Überprüfung der Dokumente oder
bei Fragen zum individuellen Absicherungsbedarf bieten
selbstverständlich die Allianz Vertreter vor Ort und die telefonisch
erreichbaren Kundenbetreuer tatkräftige Unterstützung.

Weitere Presseinformationen der Allianz Deutschland AG finden Sie
auf unserem Internetportal www.allianzdeutschland.de

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend
angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen wund Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten,
Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und,
insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von Kreditnehmern
resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der
Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen,
insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können
entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen
können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen
erhöhen. Die hier dargestellten Sachverhalte können auch durch
Risiken und Unsicherheiten beeinflusst werden, die in den jeweiligen
Meldungen der Allianz SE an die US Securities and Exchange Commission
beschrieben werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung,
Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu
aktualisieren.

Originaltext: Allianz Deutschland AG (ADAG)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65275
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65275.rss2

Pressekontakt:
Allianz Deutschland AG
Kommunikation Lebensversicherung
Udo Roessler
Telefon:0711/663-2220
E-Mail: udo.roessler@allianz.de

Allianz Deutschland AG
Kommunikation Krankenversicherung
Alexa Schlüter
Telefon:089/3800-14350
E-Mail: alexa.schlueter@allianz.de

Allianz Deutschland AG
Kommunikation Sachversicherung
Sabine Schaffrath
Telefon:089/3800-18178
E-Mail: sabine.schaffrath@allianz.de


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