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Rekordzahlen bei Meldungen gefährlicher Produkte in der EU

Geschrieben am 17-01-2008

Frankfurt am Main (ots) -

- Querverweis: Begleitdaten zu RAPEX-Meldungen liegen in der
digitalen Pressemappe zum Download vor und sind unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Vier Jahre nach der EU-weiten Umsetzung der Europäischen
Produktsicherheitsrichtlinie (European Product Safety Directive) hat
die Zahl der bei der Europäischen Kommission gemeldeten gefährlichen
und zurückgerufenen Produkte Rekordhöhe erreicht - dies ergab eine
Analyse der neuesten Daten der Kommission durch die Anwaltssozietät
Lovells. Die Veröffentlichung dieser Zahlen erfolgt im Zuge der
spektakulären Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen im letzten
Sommer, die insbesondere Produkte chinesischer Herkunft betrafen.

Die Richtlinie wurde in Deutschland im Januar 2004 umgesetzt.
Neben schärferen Maßnahmen gegen gefährliche Produkte auf dem Markt,
sieht sie auch die Einführung von Sanktionen gegen die für das
Inverkehrbringen solcher Produkte Verantwortlichen vor. Die
Richtlinie betrifft Hersteller, Vertriebshändler und Einzelhändler
aller Arten von Verbraucherprodukten wie z.B. Kraftfahrzeuge oder
Boote, aber auch Kosmetika, Spielzeug und Elektroartikel. Die neuen
Produktsicherheitsvorschriften für einen stärkeren Verbraucherschutz
haben sich maßgeblich auf die Anzahl der veröffentlichten
Produktrückrufe ausgewirkt.

Die aktuellen Daten zeigen Folgendes:

- Die Zahl der gefährlichen und zurückgerufenen Produkte, die
seit dem Inkrafttreten der Richtlinie wöchentlich gemeldet
werden, steigt in der EU auch weiterhin rasch an. In 2007
wurden mehr gefährliche Produkte gemeldet als im Durchschnitt
des Vorjahres.

- Die mit Abstand meisten Produktsicherheitsmeldungen beziehen
sich auf Produkte aus China. Fast die Hälfte aller Meldungen
der letzten zwei Jahre betreffen Produkte aus China. Angesichts
des großen Exportvolumens von China, insbesondere im
Spielwarensektor, ist das wenig überraschend.

- Mit 22% des Gesamtanteils betrafen die meisten
Produktsicherheitsmeldungen in den letzten zwei Jahren
Spielwaren und Kinderausstattungsartikel. Es folgten
Elektrogeräteartikel mit einem Anteil von 15% und
Kraftfahrzeuge mit einem Anteil von 10%.

- Die Zahl der bei den europäischen Behörden im Jahr 2007 als
gefährlich gemeldeten Verbraucherprodukte war fast zweieinhalb
mal so hoch wie die Zahl, die den Behörden in den Vereinigten
Staaten für vergleichbare Produktkategorien gemeldet wurde.
Dies macht deutlich und ist bei internationalen Herstellern
zunehmend auch anerkannt, dass in Europa in puncto
Produktsicherheit inzwischen deutlich höhere gesetzliche
Anforderungen bestehen als in den Vereinigten Staaten.

Die neuen Vorschriften für Produktrückrufe sind insbesondere für
Hersteller, die ihre Produkte im gesamten EU-Raum vertreiben, eine
erhebliche Belastung. In der Praxis wird jedes auf seine Reputation
bedachte Unternehmen bei möglichen Produktrisiken mit den nationalen
Behörden der Mitgliedsstaaten, in denen das Produkt vertrieben wird,
direkt Kontakt aufnehmen. Werden die geltenden Meldepflichten nicht
eingehalten, drohen empfindliche Geldbußen und Imageverluste.

Produkthaftungsexpertin Ina Brock, Lovells, sagt:

"Der Trend zu mehr Produktrückrufen setzt sich fort, und zwar mit
deutlich steigender Tendenz. Ein Rückgang ist bislang nicht in Sicht.
Seit einigen Jahren müssen in Europa in puncto Produktsicherheit
deutlich höhere gesetzliche Anforderungen erfüllt werden als in den
Vereinigten Staaten. Die Hersteller erkennen allmählich - oftmals
durch negative Erfahrungen -, dass Verstöße gegen die neuen Gesetze
sie teuer zu stehen kommen können. Dieser Trend wird anhalten. Soweit
man Erfahrungen aus anderen Regulierungsbereichen in der EU für
Voraussagen heranziehen kann, wird der nächste unausweichliche
Schritt darin bestehen, dass die Meldebehörden Unternehmen, die ihren
Verpflichtungen nach dem neuen Produktsicherheitsrecht nicht in
gebührendem Maße nachkommen, zukünftig verstärkt mit Sanktionen
belegen werden. Dies wird die Relevanz der neuen Vorschriften weiter
erhöhen. Das war in der Vergangenheit bereits in den USA zu
beobachten."

Bei der Europäischen Kommission steht das Thema Produktsicherheit
auf der Tagesordnung ganz oben. Am 22. November 2007 gab die
EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, die Ergebnisse
ihrer Bestandsaufnahme zu Sicherheitskontrollen bei
Verbraucherprodukten bekannt. Diese Initiative wurde im September
gestartet, nachdem es in Europa zu einer Serie von Spielzeugrückrufen
gekommen war, unter denen die der Mattel-Produkte wohl das meiste
Aufsehen erregten.

Die Rückrufe kamen zeitgleich mit dem Entschluss der Kommission,
entschieden gegen den hohen Anteil der in China hergestellten
Verbraucherprodukte vorzugehen, die der Kommission über das
RAPEX-Systems als mit erheblichen Risiken behaftet gemeldet worden
waren. Das Ziel dieser Bestandsaufnahme war es, "die Stärken und
Schwächen der derzeit bestehenden Kontrollmechanismen für die
Sicherheit von Verbraucherprodukten zu überprüfen", um mögliche
Schwachstellen im System zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen
festzulegen. Zwar wurde bestätigt, dass in einigen wichtigen
Bereichen Fortschritte erzielt worden waren. Für die Zukunft wurden
auch eine Reihe weiterer Maßnahmen angestrebt, darunter eine
Überprüfung von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette
bei Spielwaren.

Ina Brock:

"Die praktischen Auswirkungen dieser von der Europäischen
Kommission angestoßenen Entwicklungen sind nicht zu unterschätzen.
Einige sehr bekannte Unternehmen haben die finanziellen Konsequenzen,
die mit Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verbunden sein
können, bereits deutlich zu spüren bekommen. In Europa hat es einen
grundlegenden Wandel im Umgang mit dem Thema Produktsicherheit
gegeben. Zudem hat die Kommission deutlich gemacht, dass es noch
vieler Schritte bedarf, bis die Umsetzung der
Produktsicherheitsbestimmungen in der EU als ausreichend erachtet
werden kann."

Begleitdaten zur Pressemitteilung
- Anzahl der RAPEX-Meldungen (EU-Frühwarnsystem für
Nicht-Lebensmittelprodukte, die der Kommission gemeldet
werden) von Januar 2004 bis 31. Dezember 2007

- Produktkategorien, die am häufigsten gemeldet werden (Angaben
von 1. Februar 2004 bis 31. Dezember 2007) -
Spielwaren/Kinderausstattungsartikel, Elektroartikel und
Kraftfahrzeuge liegen ganz vorne.

- Herkunftsländer dieser Produkte (Angaben von Januar 2005 bis
31. Dezember 2007) - überwiegend China.

Die Produkthaftungspraxis von Lovells

Die Produkthaftungspraxis von Lovells ist eine der größten und
erfahrensten in Europa und hat einige der weltweit führenden
Hersteller von Verbraucherprodukten aus den verschiedensten Branchen
bei Produktrückrufen und sonstigen Fragestellungen unter der neuen
EU-weiten Gesetzgebung unterstützt. Das Team beriet den wohl ersten
EU-weiten Rückruf nach dem neuen Recht und hat seitdem eine Vielzahl
solcher Rückrufe koordiniert. Darunter war auch der bisher größte
unter die Richtlinie fallende Rückruf, bei dem in ganz Europa
zeitgleich Maßnahmen ergriffen werden mussten.

Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (General Product
Safety Regulation) der EU

Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie der EU wurde im Januar
2004 in Deutschland umgesetzt. Für Presseinformationen zu den
gesetzlichen Pflichten, denen Hersteller und Vertriebshändler von
Verbraucherprodukten in der EU nach dieser Richtlinie unterliegen,
wenden Sie sich bitte an Frau Nuala Higgins (Tel.: +44 (0) 20 / 7296
2539, nuala.higgins@lovells.com).

Originaltext: Lovells
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2

Pressekontakt:
Für mehr Informationen oder eine Stellungnahme zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen von Produktrückrufen wenden Sie sich bitte an:
Ina Brock
Lovells LLP
Tel.: +49 (0) 89 / 290 12 0
E-Mail: ina.brock@lovells.com


Über Lovells

Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 Büros
in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden
internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.700 Rechtsanwälte bieten
Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in
den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf
höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und
internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten
handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells (die "Firma") ist eine
internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre
zugehörigen Büros.

Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in
England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn
Viaduct, London EC1A 2FG.

Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells LLP
oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.


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