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Presseausweis-Oligopol fällt: Innenministerkonferenz trifft erste Entscheidung

Geschrieben am 10-05-2006

Berlin (ots) - Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung
vom 3. bis 5. Mai 2006 beschlossen, dass der Kreis der Verbände, die
bundeseinheitliche Presseausweise ausstellen dürfen, ausgeweitet
wird.

In der Vergangenheit verwiesen der Deutsche Journalisten-Verband,
die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der verdi
(dju), der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) und der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass nur sie
einen von der Innenministerkonferenz "amtlich" bzw. "behördlich
anerkannten" Presseausweis ausstellen dürften.

Schon im September 2004 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf
dieser Regelung eine Absage erteilt (Aktenzeichen 1 K 1651/01). Der
Deutsche Fachjournalisten-Verband e. V. (DFJV) hat seinen Anspruch
auf formelle Anerkennung seines Ausweises bereits 1999 formuliert und
2005 durch ein Rechtsgutachten des angesehenen
Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Dr. h. c. Franz-Joseph Peine
(Universität Frankfurt/Oder) unterstrichen. Der Berliner Fachanwalt
für öffentliches Recht Prof. Dr. Curt Lutz Lässig hat die
Innenministerkonferenz daraufhin im Namen des DFJV aufgefordert, eine
neue rechtliche Regelung zu treffen, und Klage in Düsseldorf
eingereicht.

"Die Ausstellungskriterien, die für die Verbände und deren
Mitglieder formuliert wurden, decken sich mit unseren Vorschlägen",
erläutert DFJV-Vorsitzende Manuela D. Fabro. "Die
Innenministerkonferenz hat ihren Arbeitskreis I nun beauftragt, mit
uns und den anderen Verbänden Verhandlungen aufzunehmen, um zur
Herbstsitzung der Innenminister eine neue einheitliche Regelung
verabschieden zu können."

Unabhängig von der Innenministerkonferenz genießt der
DFJV-Presseausweis aufgrund der langjährigen, als qualitativ
hochwertig anerkannten Verbandsarbeit und des in Fachkreisen hohen
Bekanntheitsgrads bei Behörden, Messebetreibern und Unternehmen
bereits seit langem besonderes Vertrauen. Dies gilt für
Auskunftsansprüche laut den Landespressegesetzen, Akkreditierungen zu
Messeveranstaltungen und so genannte Presserabatte. "Der
de-facto-Anerkennung folgt nun die de-iure-Anerkennung", erklärt
Fabro.

Informationen zum Presseausweis: www.Presseausweis.de
Informationen zum DFJV: www.dfjv.de

Originaltext: DFJV Deutsche Fachjournalisten-Verband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50854
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50854.rss2


Pressekontakt:
René Teichmann
Deutscher Fachjournalisten-Verband e. V.
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Telefon 030 / 84591720
Internet: www.dfjv.de


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