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Allianz Lebensversicherung will Versicherte nicht an Stillen Reserven beteiligen

Geschrieben am 16-01-2008

Köln (ots) - Der Streit um die Beteiligung an Stillen Reserven bei
rund 30.000 Verträgen, die am Neujahrstag endeten, könnten den
Versicherer 60 Millionen Euro kosten / BaFin sieht Anspruch solcher
Versicherungskunden / Beschwerde angekündigt

Köln, 16. Januar 2008 - Die Allianz Lebensversicherung beteiligt
schätzungsweise 30.000 Kunden, deren Lebensversicherungen am
Neujahrstag 2008 abgelaufen sind, nicht an den Stillen Reserven in
den Kapitalanlagen. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner
aktuellen Ausgabe (Heft 3/2008, EVT 17. Januar) berichtet, bestätigte
die Versicherungsaufsicht BaFin dagegen einen Anspruch solcher
Kunden: "Scheidet ein Versicherungsnehmer vertragsgemäß am 1. Januar
2008 aus, erhält er seinen vollen Anteil an den Bewertungsreserven",
erklärte die Behörde gegenüber 'Capital'.

Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können die Kunden
bei Auszahlung der Verträge seit Jahresbeginn erstmals einen Anteil
an dem Mehrwert in den Kapitalanlagen beanspruchen. Die Allianz muss
demnach die Hälfte ihrer Stillen Reserven von zuletzt rund 13
Milliarden Euro auf die Lebensversicherungskunden umlegen und den
ausscheidenden ihren Anteil auszahlen. Nach Hochrechnungen des
größten deutschen Policen-Aufkäufers Cash Life, der zahlreiche
Verträge der großen Versicherer im Portfolio hat, könnten
Durchschnittsversicherte der Allianz rund 2.000 Euro erwarten.
Gemessen an 30.000 Anspruchsberechtigten stünden damit 60 Millionen
Euro an Nachzahlungen auf dem Spiel.

Die Allianz bleibt jedoch hart: "Die Neuregelung der
Überschussbeteiligungen nach der VVG-Reform erstreckt sich nicht auf
Lebensversicherungsverträge, die scheinbar am 1. Januar enden", hatte
die Allianz gegenüber "Capital" bereits im Dezember erklärt und am
11. Januar in einer Vorstandssitzung erneut bekräftigt. Die
Versicherungszeit ende am Vortag um 24 Uhr. Andere Lebensversicherer
wie die AXA bejahen den Anspruch dieser Kunden ebenso wie der
Branchenverband GDV und unabhängige Versicherungsberater: Sie berufen
sich auf eine versicherungsjuristische Klausel, nach der die Verträge
jeweils um 12 Uhr mittags beginnen und enden. Der frühere
Allianz-Agent Bernhard Schmidt, der zwei Verträge mit Fälligkeit am
Neujahrstag besaß, will seinen Anspruch durchsetzen: "Zahlt die
Allianz nicht, beschwere ich mich bei der BaFin", kündigt er
gegenüber 'Capital' an. Gibt die Behörde ihm Recht, müsste die
Allianz an rund 30.000 Versicherte nachzahlen, sofern im Vertrag
nichts anderes vermerkt ist.

Originaltext: Capital, G+J Wirtschaftspresse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8185
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8185.rss2

Pressekontakt:
Ingrid Herden, Redaktion 'Capital', Tel. 0221/4908-112, E-Mail:
herden.ingrid@capital.de


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