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ots.Audio: Kindererziehung: Bares Geld für die Rente

Geschrieben am 03-01-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Kinder großzuziehen kostet eine ganze Menge. Oft muss ein
Elternteil zumindest vorübergehend die Arbeit aufgeben und die
Familie muss mit einem Einkommen leben. Doch obwohl man sich mit
Kindern meist einschränken muss, gibt es auch finanzielle Vorteile,
zum Beispiel bei der Rente. Dazu Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 36 sec: "Kindererziehungszeiten steigern die späteren
Rentenansprüche, und zwar durch die Leistungen zur Erziehung. Diese
bewirken, dass Mütter oder Väter, die ihre Kinder in Deutschland
erziehen, dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung eine
Kindererziehungszeit angerechnet bekommen. Für jedes Kind, das nach
1991 geboren wurde, werden die ersten 36 Kalendermonate nach der
Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, für davor geborene
Kinder sind es zwölf Monate."

Mit der zeitlichen Gutschrift ist auch ein finanzielles Plus
verbunden, so der Rentenexperte:

O-Ton 25 sec: "Diese Monate wirken sich deutlich rentensteigernd
aus. Sie werden so bewertet, als hätte man in dieser Zeit gearbeitet
und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten
verdient, das 2007 bei rund 29.000 Euro in den alten und bei rund
24.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt."

Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro Kind um rund 80 Euro in
den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es rund 70
Euro monatlich. Theil nennt ein Beispiel:

O-Ton 22 sec: "Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die alle
nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten gut 234
Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie
die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."

Die Kindererziehungszeit wird auch für die Erziehung von Pflege-,
Stief- oder Adoptivkindern angerechnet:

O-Ton 25 sec: "Sowohl Mütter als auch Väter können
Kindererziehungszeiten erhalten, aber nur jeweils einer von ihnen.
Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den
Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In
diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider
Elternteile erforderlich."

Neben den Kindererziehungszeiten, die die Rente steigern, werden
zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes auch so genannte
Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Auch diese bringen
Vorteile mit sich, so der Rentenexperte:

O-Ton 27 sec: "Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie
die Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber
besondere rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine
Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt werden. Außerdem
können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen
Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine höhere
Bewertung erhalten."

Wer sich noch intensiver informieren möchte, findet in den
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
kompetente Ansprechpartner. Alle Adressen sind auf der Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. abrufbar. Am bundesweiten
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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