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Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot in Hamburg auf Grund seiner in der DDR erteilten Lizenz

Geschrieben am 20-12-2007

Neugersdorf (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem
gestern ergangenen Urteil einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die
aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung der
Freien und Hansestadt Hamburg wiederherzustellen. Eine Hamburger
Behörde hatte bwin untersagt, Sportwetten über das Internet oder in
anderer Weise in Hamburg anzubieten. Zur Umsetzung sollte bwin
entsprechende Hinweise auf seiner Seite aufnehmen, dass Personen, die
sich in Hamburg auf halten, legal keine Sportwetten tätigen könnten.

Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung
insbesondere damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht mit
seiner jüngsten Entscheidung zu Sportwetten die Frage der
bundesweiten Geltung von in der DDR erteilten Erlaubnissen
ausdrücklich offen gelassen habe. Zudem sei die Entscheidung der
Hamburger Behörde unverhältnismäßig.

Damit hat nach zwei letztinstanzlichen Entscheidungen in Hessen
und Bayern nunmehr das dritte alte Bundesland die uneingeschränkte
Verbreitung von bwin auf Grundlage seiner deutschen Lizenz bestätigt.
Für die neuen Bundesländer hatte eine entsprechende Entscheidung
letzte Woche das Oberverwaltungsgericht Bautzen getroffen.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als
einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist
bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und
2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000
Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges
Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs
und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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