Handlungsbedarf aufgrund der Erbschaftsteuerreform?
Geschrieben am 19-12-2007 |   
 
    Hamburg (ots) - Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen den in  der großen Koalition ausgehandelten Gesetzentwurf für die Reform der  Erbschaftsteuer auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz  soll innerhalb des nächsten Jahres in Kraft treten. Ob dies bereits,  wie geplant, zum 1. April 2008 oder erst später erfolgen wird, ist  jedoch noch unklar. Eine eingehende Beratung beim Notar schafft  Sicherheit und zeigt, ob in den nächsten Monaten im Einzelfall  Handlungsbedarf besteht.
     Schon einfache Fragen zum reformierten Erbschaftsteuerrecht  zeigen, dass eine fachkundige Beratung lohnt, wenn ein Erbfall  vorliegt oder eine Schenkung (auch die Schenkungsteuer wird neu  geregelt) beabsichtigt ist. Viele stellen sich die Frage, ab wann das neue Recht Anwendung findet. Grundsätzlich gelten die neuen  Vorschriften erst ab In-Kraft-Treten des reformierten Gesetzes. Für  Erbfälle zwischen dem 1. Januar 2007 und dem In-Kraft-Treten werden  allerdings nur noch vorläufige Erbschaftsteuer-Bescheide verschickt.  Für diese Fälle besteht nach dem Gesetzentwurf ein Wahlrecht.  Betroffene können sich entscheiden, ob das alte oder das neue  Erbschaftsteuerrecht angewendet werden soll. Zu beachten ist, dass  dieses Wahlrecht lediglich bei Erbfällen besteht, nicht aber bei  lebzeitigen Schenkungen.
     "Gewinner" und "Verlierer" der Reform sind nicht leicht  auszumachen. Nach dem neuen Recht werden Immobilien mit ihrem  Verkehrswert bewertet. Bisher wurde ein Wert angesetzt, der meist  weit darunter lag. Vorteile bringt die Gesetzesänderung daher  jedenfalls denjenigen, die kein Immobilien- oder Grundvermögen haben, soweit sie von der Erhöhung der Freibeträge profitieren. Nachteile  bringt sie denjenigen, die werthaltigen Grundbesitz in guter Lage ihr eigen nennen. Liegt der Verkehrswert so weit über dem derzeit für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Wert, wird der Vorteil aus den höheren  Freibeträgen "aufgezehrt".
     Verlierer sind auch die Angehörigen der Steuerklasse II, u.a.  Nichten, Neffen und Geschwister, für deren Erwerb ein  Eingangssteuersatz von 30 % (statt bisher 12 %) gilt, soweit sie im  Rahmen eines Erbgangs oder einer Schenkung mehr als 20.000 Euro  (früher 10.300 Euro) erhalten. Zu den Gewinnern zählen hingegen  gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft nach dem  Lebenspartnerschaftsgesetz begründet haben. Für sie sollen nach dem  neuen Recht nunmehr die gleichen Freibeträge gelten wie für  Ehegatten. Eine völlige Gleichstellung erfolgt jedoch nicht, weil der Lebenspartner weiterhin in der ungünstigeren Steuerklasse III  verbleibt.
     Allgemeine Handlungsempfehlungen lassen sich aus diesen Änderungen nicht ableiten. Ob Handlungsbedarf für eine lebzeitige Übertragung  besteht, hängt also stets vom konkreten Einzelfall ab. Unter  Umständen kann auch mit der richtigen Testamentsgestaltung geholfen  werden.
     Notar Dr. Dirk Solveen warnt jedoch: "Immobilienschenkungen  sollten niemals allein aus steuerlichen Gründen erfolgen". So können  etwa die Eltern nach einer Übertragung auf die Kinder die Immobilie  nicht mehr an Dritte verkaufen oder für Kredite belasten, falls doch  noch Geld benötigt wird. Es gilt daher, unter besonderer  Berücksichtigung des konkreten familiären und finanziellen Umfelds  der Beteiligten eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Eigentümer  von Grundbesitz sollten sich eingehend und fachkundig von einem Notar beraten lassen.
     Dezember 2007: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von  der Rheinischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen  Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:  Frau Eva Christine Gebel von der Notarkammer Pfalz, Dr. Thomas  Steinhauer von der Notarkammer Koblenz, Notar Dr. Michael von Hinden  von der Hamburgischen Notarkammer oder Dr. Rainer Regler von der  Landesnotarkammer Bayern.
  Originaltext:         Nowak Communications GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64963 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64963.rss2
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