| | | Geschrieben am 14-12-2007 Unsicherheit beim Widerrufsrecht führt oft zu Abmahnungen
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 Düsseldorf (ots) - Die derzeit geltende Widerrufsbelehrung ist für
 Online-Händler ein echtes Ärgernis. Die aufgrund der
 unterschiedlichen aktuellen Rechtsprechung ungeklärte Frage, wie eine
 ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat, führt bei den
 betroffenen Shop-Betreibern nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern
 ist nach aktuellen Untersuchungen auch der häufigste Grund für
 Abmahnungen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den bestehenden
 Missständen ein Ende setzt und für Klarheit sorgt. Der Bundesverband
 Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat mit einer Stellungnahme das
 Bundesministerium der Justiz adressiert und sich mit konstruktiven
 Vorschlägen für eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage in die
 Diskussion eingeschaltet.
 
 Gleich mehrere Instanzgerichte haben die Musterwiderrufsbelehrung
 kritisiert oder für unwirksam erklärt, unter anderem mit dem Hinweis,
 dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten.
 Andere Gerichte hingegen halten die derzeit vorhandenen
 Musterbelehrungen weiterhin für wirksam. Die Konsequenz liegt auf der
 Hand: Die betroffenen Distanzhändler, darunter immer mehr
 Online-Händler, sind verunsichert, denn schließlich laufen sie
 Gefahr, sich selbst bei der Verwendung des amtlichen Musters
 wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt zu sehen. "Aus Sicht
 der Shop-Betreiber sind die Widerrufsbelehrungen der häufigste Anlass
 für Abmahnungen und führen in vielen Fällen zu zusätzlichen Kosten",
 fasst Roland Fesenmayr (OXID eSales AG), Vorsitzender der Fachgruppe
 E-Commerce das Dilemma zusammen.
 
 Laut einer Studie der Trusted Shops GmbH ist nach Auffassung etwa
 jedes vierten Online-Händlers das Widerrufsrecht der häufigste Grund
 für Abmahnungen. Für etwa die Hälfte der Befragten sind damit Kosten
 von mehr als 1.500 EUR verbunden. "Hinsichtlich des eigentlichen
 Zwecks der Musterbelehrungen, den Unternehmen eine ordnungsgemäße und
 rechtlich sichere Belehrung zu erleichtern, ist das absolut
 widersinnig", so BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Auch mit dem
 vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht er
 noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Das war der Anlass für eine
 Stellungnahme, in dem der BVDW konstruktive Verbesserungsvorschläge
 macht.
 
 Hauptkritikpunkte: Unübersichtlichkeit und potenzielle
 Unwirksamkeit
 
 Ein wesentlicher Kritikpunkt beinhaltet dabei den Detailreichtum
 und die Unübersichtlichkeit der Musterwiderrufsbelehrung. "Es steht
 zu erwarten, dass die Belehrungen für rechtsunkundige Verbraucher,
 für die sie letztlich bestimmt sind und deren Schutz sie dienen
 sollen, nicht mehr ohne weiteres verständlich sind", so Gerd M.
 Fuchs. Seiner Meinung stellt sich die Frage, ob der Entwurf daher
 überhaupt noch der Belehrung der Verbraucher zu dienen vermag oder
 nicht vielmehr zu weiterer Verwirrung führt.
 
 Ein weiterer Kritikpunkt ist nach Ansicht des BVDW der Umstand,
 dass der Entwurf auch für die Unternehmen, die sich damit
 auseinandersetzen müssen, nicht praktikabel ist. Auch dies liegt vor
 allem in den umfangreichen Gestaltungshinweisen und der Pflicht zum
 Abdruck der Normen begründet, die mit einer erheblichen
 Unübersichtlichkeit einhergehen. "Darüber hinaus bleibt die
 Grundproblematik erhalten, dass die Musterbelehrungen weiterhin
 Verordnungscharakter besitzen. Somit können die Gerichte diese Normen
 bei Fehlern auch künftig für unwirksam zu erklären. An den
 bestehenden Rechtsunsicherheiten ändert das nichts", urteilt der
 Rechtsexperte des BVDW. Er fordert daher, die Musterbelehrungen in
 einen Gesetzesrang zu heben und einzelne - stark vereinfachte -
 Musterbelehrungen zu erlassen, die auf die verschiedenen
 Geschäftsformen (wie etwa die Fernabsatz- oder
 Finanzdienstleistungsverträge) zugeschnitten sind.
 
 "Das würde auf Verbraucherseite zu einer größeren Transparenz und
 auf Anbieterseite zu einer rechtssicheren und praktikablen Handhabung
 bei der Verwendung der Musterbelehrungen führen" fasst Gerd M. Fuchs
 die Ziele der konstruktiven Verbesserungsvorschläge zusammen.
 
 Über den BVDW:
 
 Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die
 Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess
 beteiligten Unternehmen.
 
 Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und
 anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere
 Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv
 die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.
 
 Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und
 Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und
 gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen
 der Digitalen Wirtschaft liefert.
 
 Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und
 Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur
 Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien
 transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
 Gesellschaft und Administration zu fördern.
 
 Originaltext:         BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6862
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6862.rss2
 
 Pressekontakt:
 Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
 Christoph Salzig, Pressesprecher
 Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
 Tel.: 0211 600456 -26, Fax: -33
 Mobil 0177 8528616
 mailto: salzig@bvdw.org
 
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