euro adhoc: Implenia AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Implenia-Generalversammlung schafft Klarheit 
 
 Ausserordentliche Generalversammlung bestätigt die statutarischen 
 Eintragungsbeschr
Geschrieben am 14-12-2007 |   
 
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  Unternehmen
  14.12.2007
  D i e t l i k o n, 14. Dezember 2007.  Eine ausserordentli¬che  Generalversammlung des Schwei-zer Baudienstleis¬tungskonzerns  Implenia AG hat mit überwältigendem Mehr beschlossen, die bisher  gültigen Eintragungsbeschränkungen für ausländische Aktionäre  unverändert beizube-halten. Mit einem Stimmenanteil von 86,8 Prozent  widersetzten sich die 241 anwesenden Akti-onäre dem Ansinnen der  britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners, die in ihrem am 5.  No-vember lancierten Übernahmeangebot die Abschaffung der geltenden  Vinkulierungsordnung zur Bedingung gemacht hatte.
  Gemäss der sogenannten "Lex Koller" bzw. einer vom Bezirksrat Bülach  darauf Bezug neh-menden Verfügung dürfen ausländische Akti¬onäre über maximal 20 Prozent der Stimmrechte an Implenia verfügen. Falls  die¬ser Wert überschritten wird, würde Implenia als ausländisch  be-herrscht gelten und damit ein für das ganze Geschäftsmodell von  Implenia wesentlicher und ertragreicher Teil des Geschäftes weg  brechen und Unternehmenswert in grossem Umfang vernichtet. Der  Verwaltungsrat empfahl daher den Aktionä¬ren mit Nachdruck, eine  Abschaffung der entsprechenden Eintragungsbeschrän¬kung für  ausländische Aktionäre abzulehnen.
  Diesem Antrag folgten die versammelten Aktionäre praktisch  geschlossen. Selbst wenn Laxey mit allen von ihr gehaltenen, aus  Gründen der Lex Koller aber zurzeit nur mit 4.9 Prozent  einge-tragenen und damit stimmberechtigten Aktien hätte stimmen  können, hätte dies nicht zur erfor-derlichen Mehrheit für die  Aufhebung der Vinkulierung geführt. Von den übrigen an der a.o.  Ge-neralversammlung vertretenen Aktionären stimmten 98,5 Prozent im  Sinne des Antrages des Verwaltungsrates. Verwaltungsratspräsident  Anton Affentranger sprach denn auch von einem "klaren Entscheid der  höchsten Instanz der Gesellschaft im Kampf gegen die ausschliesslich  auf die eigenen Interessen schielende Laxey". Er kündigte an, dass  sich der Verwaltungsrat gestärkt durch diesen Entscheid weiterhin  vehement für die Interessen aller Aktionäre und der Gesellschaft  einsetzen werde.
 
  Ende der Mitteilung                               euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
 
  ots Originaltext: Implenia AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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