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AgfaPhoto Holding gewinnt Markenrechtsstreit gegen Agfa-Gevaert

Geschrieben am 12-12-2007

Köln (ots) - Das mit dem Rechtsstreit zwischen Agfa-Gevaert und
AgfaPhoto Holding um die Nutzung der Markenrechte "AgfaPhoto"
betraute internationale Schiedsgericht (ICC International Court of
Arbitration) hat gestern seine Entscheidung bekanntgegeben, nach der
Agfa-Gevaert nicht berechtigt war, ein bestehendes Lizenzabkommen mit
AgfaPhoto Holding zu kündigen. Damit ist die Kündigung ohne
rechtliche Wirkung; die internationalen Lizenzrechte liegen weiter
bei der AgfaPhoto Holding. Das Urteil ist rechtskräftig; eine
Revision ist ausgeschlossen. Im Oktober 2005 hatte Agfa-Gevaert
versucht, das mit der AgfaPhoto Holding abgeschlossene Lizenzabkommen
zu kündigen. Dieses Lizenzabkommen beinhaltet unter anderem die
Rechte für die Marke AgfaPhoto und hat eine unbegrenzte Laufzeit.

"Wir begrüßen das Urteil des Schiedsgerichts, durch das unsere
Auffassung in vollem Umfang bestätigt wird", sagt Dr. Frank
Nellissen, Geschäftsführer der AgfaPhoto Holding GmbH. "Das Urteil
ist ein wichtiges positives Signal für uns und für unsere derzeitigen
und für zukünftige Partner, die von uns Sublizenzverträge erhalten.
Jetzt können wir endlich richtig loslegen." AgfaPhoto Holding plant
einen systematischen Ausbau des Markengeschäfts im gesamten Consumer
Imaging Markt auf weltweiter Basis.

Durch eine bereits im letzten Jahr erwirkte einstweilige Anordnung
des Schiedsgerichts wurde Agfa-Gevaert verpflichtet, ersten von der
AgfaPhoto Holding verhandelten Sublizenzverträgen über die Marke
AgfaPhoto zuzustimmen. Aufgrund der Verweigerungshaltung von
Agfa-Gevaert und der rechtlichen Unsicherheit war bisher ein
planmäßiger Aufbau des Sublizenzgeschäftes nicht möglich. Dem
Abschluss von Sublizenzverträgen mit Partnern der AgfaPhoto Holding
muss Agfa-Gevaert entsprechend dem Lizenzvertrag zustimmen. Nach dem
Schiedsurteil steht fest, dass Agfa-Gevaert eine Zustimmung nicht mit
dem Argument verweigern darf, dass die AgfaPhoto GmbH, die operative
Tochtergesellschaft der AgfaPhoto Holding, im Mai 2005 in Insolvenz
gegangen ist.

"In der jetzt anstehenden zweiten Phase des Verfahrens geht es
vorrangig um den Schadensersatzanspruch der AgfaPhoto Holding und die
Ermittlung der Höhe des Schadens, den Agfa-Gevaert durch ihr
unrechtmäßiges Verhalten verursacht und zu begleichen hat", ergänzt
Dr. Nellissen. Die AgfaPhoto Holding hatte bereits zu Beginn des
Verfahrens den ihr drohenden Schaden mit mindestens Euro 200
Millionen abgeschätzt.

Die Insolvenz der AgfaPhoto GmbH hat Agfa-Gevaert aus Sicht der
AgfaPhoto Holding schuldhaft verursacht. Die AgfaPhoto Holding hat
zur Klärung dieses Sachverhaltes vor etwa einem Jahr ein weiteres
Schiedsverfahren vor dem ICC eingeleitet. Agfa-Gevaert hat sich
bisher zu den gravierenden Vorwürfen, die mittlerweile auch der
Insolvenzverwalter erhebt, nicht inhaltlich geäußert.

Originaltext: AgfaPhoto Holding
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69343
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Für Rückfragen:
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Hartmut Schultz
Tel.: 089/99 24 96 20
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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