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Bislang einzigartig: TÜV-geprüfte Entgeltumwandlung der Hannoverschen Leben minimiert Haftungsrisiken für Arbeitgeber

Geschrieben am 04-12-2007

Hannover (ots) - Seit 2002 gibt es für Arbeitnehmer einen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über eine betriebliche
Altersvorsorge (bAV). Für den Arbeitgeber ist dies nicht
unproblematisch, da er für die Wahrung der vermögensrechtlichen
Interessen seiner Arbeitnehmer haftet. Dies kann schon bei der
Auswahl des falschen Angebots kostspielig werden. Besonders wichtig
in punkto Haftungssicherheit ist die Verwendung ungezillmerter, d.h.
provisionsfreier Tarife. Die Provisionen zahlen nämlich die
Mitarbeiter durch ihre Beiträge. Unter Umständen muss ein Arbeitgeber
bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitarbeiters etwaige
entstandene Fehlbeträge ausgleichen.

Auf Nummer sicher geht die Hannoversche Leben. Die
Entgeltumwandlung für die Angestellten hat sich der Direktversicherer
als erster Arbeitgeber in Deutschland durch den TÜV SÜD zertifizieren
lassen. Bei der Zertifizierung stehen insbesondere die
Produktqualität, die Umsetzung sowie die Information und Beratung im
Mittelpunkt.

Da die Hannoversche Leben auch Anbieter von ungezillmerten
bAV-Lösungen ist, profitieren ihre Firmenkunden davon mehrfach: Das
Angebot zur Entgeltumwandlung des hannoverschen
Traditionsunternehmens ist rechtssicher und die Unternehmen sparen
Kosten durch die Partizipation an einem erprobten System. Bei Bedarf
wird auch eine Zertifizierung durch den TÜV SÜD vermittelt. Durch
"Brief und Siegel" steigt die Attraktivität und somit auch die
Beteiligung der Mitarbeiter an der Entgeltumwandlung. Die Berater der
Hannoverschen Leben begleiten die Umsetzung des Prozesses im
jeweiligen Unternehmen und betreuen danach auf Wunsch auch die
Mitarbeiter vor Ort. Der Arbeitgeber verfügt damit über ein
hochwertiges Angebot zur Entgeltumwandlung mit TÜV-geprüfter
Sicherheit.

Die Entgeltumwandlung ist eine steuerbegünstigte Form der
Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer. Während der Einzahlung sind
die Beiträge über die gesamte Laufzeit steuerfrei. Vom Bruttogehalt
oder den vermögenswirksamen Leistungen können bis zu vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze (2007: jährlich 2.520 Euro) eingezahlt
werden. Übrigens: Die Beiträge sind nicht nur steuerbefreit, sondern
auch sozialversicherungsfrei und Hartz-IV-sicher.

Originaltext: Hannoversche Leben
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60126
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60126.rss2

Pressekontakt:
Stefan Lutter
T +49.511.907-4810
F +49.511.907-4898
slutter@vhv.de
www.hannoversche-leben.de


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