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Nach Insolvenzantrag von riva: EnBW untersagt der riva Energie AG die Netznutzung / Betroffene riva-Kunden werden von EnBW vorübergehend versorgt

Geschrieben am 15-01-2003

Stuttgart (ots) - Die EnBW Regional AG hat der riva Energie AG mit
Wirkung zum 15. Januar 2003 die Nutzung ihrer Stromverteilungsnetze
untersagt. Riva hatte am vergangenen Freitag beim Amtsgericht Essen
Insolvenz angemeldet. Mit der Kündigung der Netznutzung reagiert die
EnBW auf die Weigerung von riva, eine Vorauszahlung zu leisten bzw.
eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.

Alle von riva versorgten Privatkunden, die an das Stromnetz der
EnBW Regional AG angeschlossen sind, werden schriftlich darüber
informiert, dass sie durch ihren bisherigen Stromlieferanten nicht
mehr versorgt werden können. Im Wege einer Ersatzstromversorgung wird
die EnBW jedoch eine unterbrechungsfreie Belieferung mit elektrischer
Energie sicherstellen. Die betroffenen Kunden werden darauf
hingewiesen, dass sie die für maximal drei Monate vorgesehene
Ersatzstromversorgung umgehend durch einen regulären
Versorgungsvertrag ersetzen können. Weiter werden die Kunden gebeten,
ihren Stromzählerstand zum Monatswechsel abzulesen und mitzuteilen.

ots Originaltext: EnBW Regional AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

EnBW Regional AG
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Kriegsbergstraße 32
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0711) 289-43288
Telefax: +49 (0711) 289-52143
Verantwortlich: Jürgen Kaupp
www.enbw.com


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