| | | Geschrieben am 30-11-2007 Mehr Lohn fürs Ehrenamt  3. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2008" 24. und 25. Januar 2008, Köln, Best Western Premier Hotel Regent International
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 Düsseldorf (ots) - Köln/Düsseldorf, 30. November 2007. Am
 21.09.2007 wurde die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
 vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1.
 Januar 2007 in Kraft treten. Erstmals gibt es deutliche
 Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich
 ehrenamtlich engagieren. Vereine und Verbände können mit der neuen
 Ehrenamtspauschale bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei an engagierte
 nebenberufliche Vereinsmitarbeiter zahlen. Profitieren werden
 ehrenamtliche Vereinsvorstände, aber auch weitere Vereinshelfer bis
 hin zum Platzwart, wenn sie für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine
 Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus wird der
 "Übungsleiterfreibetrag" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht.
 Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten gemeinnützige
 Organisationen mehr Steuerspielraum, denn die Zweckbetriebsgrenze
 wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben. Weitere finanzielle
 Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und
 Stiftungsrecht. (www.haufe.de, 12.11.2007).
 
 Einen detaillierten Überblick der Gemeinnützigkeitsreform, aber
 auch Hinweise zu den weiterhin ungelösten Problemen gibt der
 Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische
 Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) auf der 3.
 EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation" am 24. und 25.
 Januar 2008 in Köln. Thematische Schwerpunkte der Tagung sind die
 Neuregelungen beim Spendenabzug, die neue Rechtsprechung zur
 Umsatzsteuer, arbeitsrechtliche Fragen bei NPO sowie Kooperationen
 von gemeinnützigen Einrichtungen.
 
 Werner Widmann (Ministerialdirigent, Mainz) wird detailliert das
 aktuelle Umsatzsteuerrecht vorstellen und dabei unter anderem auf
 Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung, ermäßigte Steuersätze und
 unentgeltliche Wertabgaben eingehen. Über freigiebige Zuwendungen und
 Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen von Forschungseinrichtungen,
 aktuelle Tendenzen zum Zweckbetrieb und Gemeinnützigkeit in der
 Insolvenz wird Dr. Peter Fischer (ehemaliger Vorsitzender Richter am
 Bundesfinanzhof) berichten. Am Beispiel der Auslagerung
 wirtschaftsberatender Tätigkeiten erläutert Fischer die
 Unmittelbarkeit der Zweckverwirklichung gemäß § 57 AO.
 
 Die Kriterien einer erfolgreichen Kooperation von gemeinnützigen
 Einrichtungen stellt Steuerrechtsexperte Stephan Schauhoff (Partner,
 Flick Gocke Schaumburg) vor. Gemeinnützige Personengesellschaften,
 Aufträge der öffentlichen Hand und gemeinnützige Joint Ventures sind
 einige der Themen, auf die Schauhoff eingehen wird, um die
 Besonderheiten von Kooperationen im NPO-Bereich aufzuzeigen.
 
 Abgrenzungsfragen und Problembereiche bei der Vermögensverwaltung
 sind Themen von Horst Eversberg. Der ehemalige Referatsleiter im
 Finanzministerium NRW grenzt die Vermögensverwaltung vom
 steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab und geht unter
 anderem auf Rücklagenbildung und Verluste in der Vermögensverwaltung
 ein.
 
 Einzelheiten zum Programm sind im Internet abrufbar unter:
 www.euroforum.de/ots-npo08
 
 Ansprechpartner:
 
 Originaltext:         EUROFORUM Deutschland GmbH
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2
 
 Pressekontakt:
 EUROFORUM Deutschland GmbH
 Leiterin Presse & Öffentlichkeitsarbeit
 Claudia Büttner
 Telefon: +49(0)211/9686-3380
 Fax: +49(0)211/9686-4380
 presse@euroforum.com
 
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