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Mehr Lohn fürs Ehrenamt 3. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2008" 24. und 25. Januar 2008, Köln, Best Western Premier Hotel Regent International

Geschrieben am 30-11-2007

Düsseldorf (ots) - Köln/Düsseldorf, 30. November 2007. Am
21.09.2007 wurde die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1.
Januar 2007 in Kraft treten. Erstmals gibt es deutliche
Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich
ehrenamtlich engagieren. Vereine und Verbände können mit der neuen
Ehrenamtspauschale bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei an engagierte
nebenberufliche Vereinsmitarbeiter zahlen. Profitieren werden
ehrenamtliche Vereinsvorstände, aber auch weitere Vereinshelfer bis
hin zum Platzwart, wenn sie für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine
Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus wird der
"Übungsleiterfreibetrag" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht.
Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten gemeinnützige
Organisationen mehr Steuerspielraum, denn die Zweckbetriebsgrenze
wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben. Weitere finanzielle
Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und
Stiftungsrecht. (www.haufe.de, 12.11.2007).

Einen detaillierten Überblick der Gemeinnützigkeitsreform, aber
auch Hinweise zu den weiterhin ungelösten Problemen gibt der
Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) auf der 3.
EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation" am 24. und 25.
Januar 2008 in Köln. Thematische Schwerpunkte der Tagung sind die
Neuregelungen beim Spendenabzug, die neue Rechtsprechung zur
Umsatzsteuer, arbeitsrechtliche Fragen bei NPO sowie Kooperationen
von gemeinnützigen Einrichtungen.

Werner Widmann (Ministerialdirigent, Mainz) wird detailliert das
aktuelle Umsatzsteuerrecht vorstellen und dabei unter anderem auf
Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung, ermäßigte Steuersätze und
unentgeltliche Wertabgaben eingehen. Über freigiebige Zuwendungen und
Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen von Forschungseinrichtungen,
aktuelle Tendenzen zum Zweckbetrieb und Gemeinnützigkeit in der
Insolvenz wird Dr. Peter Fischer (ehemaliger Vorsitzender Richter am
Bundesfinanzhof) berichten. Am Beispiel der Auslagerung
wirtschaftsberatender Tätigkeiten erläutert Fischer die
Unmittelbarkeit der Zweckverwirklichung gemäß § 57 AO.

Die Kriterien einer erfolgreichen Kooperation von gemeinnützigen
Einrichtungen stellt Steuerrechtsexperte Stephan Schauhoff (Partner,
Flick Gocke Schaumburg) vor. Gemeinnützige Personengesellschaften,
Aufträge der öffentlichen Hand und gemeinnützige Joint Ventures sind
einige der Themen, auf die Schauhoff eingehen wird, um die
Besonderheiten von Kooperationen im NPO-Bereich aufzuzeigen.

Abgrenzungsfragen und Problembereiche bei der Vermögensverwaltung
sind Themen von Horst Eversberg. Der ehemalige Referatsleiter im
Finanzministerium NRW grenzt die Vermögensverwaltung vom
steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab und geht unter
anderem auf Rücklagenbildung und Verluste in der Vermögensverwaltung
ein.

Einzelheiten zum Programm sind im Internet abrufbar unter:
www.euroforum.de/ots-npo08

Ansprechpartner:

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
EUROFORUM Deutschland GmbH
Leiterin Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Büttner
Telefon: +49(0)211/9686-3380
Fax: +49(0)211/9686-4380
presse@euroforum.com


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