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Premiere muss aktuellen Werbespot stoppen

Geschrieben am 30-11-2007

Düsseldorf (ots) - Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und
Verstoßes gegen das Irreführungsverbot ist der Bezahl-TV Sender
Premiere vom Landgericht München zur Einstellung seines aktuellen
Werbespots verpflichtet worden. Entgegen der im Spot enthaltenen
Darstellung kann der Unterföhringer Sender keine exklusiven
Film-Highlights zuerst anbieten. Diese sind zuerst im Kino oder auf
DVD zu sehen. Das Landgericht folgt damit der Argumentation des
Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V. (IVD), der darauf hingewiesen hatte, dass die im entsprechenden
Spot beworbenen Kinofilme "Fluch der Karibik II" und "Der Teufel
trägt Prada" bereits mehrere Monate vor Aufnahme in das
Premiere-Programm auf Video und DVD erhältlich gewesen waren. Der
Pay-TV-Anbieter verstoße vor diesem Hintergrund sowohl gegen das
Irreführungsverbot des § 5 UWG, als auch gegen das allgemeine Verbot
wettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 3 UWG, so die Münchener
Richter.

Mit Ausstrahlung des aktuell abgemahnten Werbespots verstieß
Premiere bereits zum wiederholten Male gegen geltendes
Wettbewerbsrecht. So wurde der in Deutschland marktführende Pay-TV
Anbieter zuletzt im Dezember 2006 nach Abmahnung durch den IVD per
Gericht zur Einstellung entsprechender Werbemaßnahmen verpflichtet.
"Auch wenn sich Premiere eine andere Realität wünscht - Fakt ist,
dass Filmhighlights nach ihrer Verwertung im Kino als erstes im
Video- und DVD-Handel erhältlich sind und in der Regel erst deutlich
danach im Pay-TV angeboten werden. Wer diese Wirklichkeit ganz
bewusst in der Werbung verkehrt, betreibt eine vorsätzliche
Irreführung des Konsumenten und muss die entsprechenden Konsequenzen
tragen", so Hans-Peter Lackhoff, Vorstandssprecher des IVD, zu den
Hintergründen der rechtlichen Schritte gegen Premiere.

Originaltext: Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/13154
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_13154.rss2

Pressekontakt:
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V.
Jörg Weinrich
Tel.: 0211 / 577 390 - 0
Fax: 0211 / 577 390 - 69
e-Mail: ivd@ivd-online.de
Web: www.ivd-online.de


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