| | | Geschrieben am 29-11-2007 Emissionen von Feuerstätten: Entscheidend ist nicht der Preis, sondern die Technik  Missverständliche Informationen zu Filterpflicht, Austausch und Stilllegung von Feuerstätten
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 Frankfurt am Main (ots) - In einigen Medien wird weiterhin darüber
 berichtet, dass sämtliche Feuerstätten für feste Brennstoffe mit
 einem Rußfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, falls
 sie die strengen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (1.
 BImSchV), über deren Neufassung die Bundesregierung derzeit berät,
 nicht erfüllen sollten. Wiederholt wurde dabei ein Preis von 150 Euro
 für Kaminöfen aus dem Baumarkt genannt und deren Emissionsverhalten
 in Frage gestellt. Allerdings hat nicht der Preis für eine
 Feuerstätte, sondern die Konstruktion des Gerätes in erster Linie
 Einfluss auf das Emissionsverhalten.
 
 Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hatte
 dazu bereits mitgeteilt, dass es Geräte gibt, die die geplanten
 Grenzwerte der ersten Stufe der BImSchV erfüllen - und zwar
 unabhängig von ihrem Verkaufspreis. Sie genießen nach der derzeitigen
 Planung damit Bestandsschutz.
 
 Unabhängige Prüfstellen für Feuerstätten testen jedes Gerätemodell
 
 Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu
 auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf den
 aktuellen DIN- und EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basieren. Und
 zwar unabhängig davon, ob es sich um ein preisgünstiges Gerät aus dem
 Baumarkt oder ein Design-Modell aus dem Kaminstudio handelt. Mit
 entscheidend für die Höhe der Emissionen von Feinstaub und anderen
 Schadstoffen ist die Geometrie des Feuerraumes und die richtige
 Verbrennungsluftzuführung in den Feuerraum. Diese Parameter sind
 jedoch nicht vom Anschaffungspreis, sondern von der Konstruktion des
 Gerätes abhängig.
 
 Gemessen werden bei der Typenprüfung auch die Emissionen von
 Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und
 Partikeln. Des Weiteren wird der Wirkungsgrad der Feuerstätte
 bestimmt.
 
 Die Geräteprüfung erfolgt in jedem Fall herstellerneutral in einer
 der sieben unabhängigen und staatlich benannten deutschen oder in
 einer der europäischen Prüfstellen für Feuerstätten.
 
 Eine weitere Möglichkeit, seinen Kunden sowie Schornsteinfegern,
 Behörden und Institutionen das Emissionsverhalten seiner Feuerstätten
 darzustellen, hat der Hersteller durch das Einspeisen seiner
 Feuerstättendaten in die HKI-Datenbank, die derzeit eingerichtet wird
 und Anfang 2008 online gehen soll.
 
 (Hinweis: Erweitere Textfassung der Meldung vom 27. November 2007)
 
 Originaltext:         HKI
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2
 
 Pressekontakt:
 HKI Industrieverband
 Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
 Frank Kienle
 - Geschäftsführer -
 Stresemannallee 19
 D-60596 Frankfurt a. M.
 Tel.: +49-69-25 62 68-0
 Fax: +49-69-23 59 64
 E-Mail: info@hki-online.de
 Internet: www.hki-online.de
 
 Pressekontakt:
 
 Dr. Volker Schulz
 Berrenrather Straße 190
 50937 Köln
 Tel. (0221) 42 58 12
 E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de
 
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