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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Geschrieben am 29-11-2007

Frankfurt am Main (ots) - In den vergangenen Tagen wurde in den
Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw.
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr
verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um
eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch
Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für
technisch veraltete Geräte, die den Nachweis der Einhaltung
bestimmter Emissionsgrenzwerte für Feinstaub, Kohlendioxid und andere
Schadstoffe nicht erbringen können: Nachrüstung, Austausch oder
Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare
Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher
Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden
Maßnahmen vorbereiten.

Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein
werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten
Typenprüfung unterzogen wurden - und damit im Jahr 2015 bereits 40
Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe,
die nach derzeitiger Planung Ende 2024 in Kraft treten soll, umfasst
alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft
wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der
Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig,
kann man beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen oder sich in der
neu eingerichteten HKI Datenbank informieren.

Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
- in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen
Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Austausch
oder Filterzwang.

Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von
Feuerstätten

Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den
letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von
Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit
Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der
geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.

Nicht der Preis, sondern die Technik entscheidet

Die Emissionen von Feinstaub oder anderen Schadstoffen sind nicht
von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik,
die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.
Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich
der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine
und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der
Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert
worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden
von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen
technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten
dokumentiert.

Austausch von Altgeräten rechnet sich

Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades
weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch
unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch
sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den
Geldbeutel und hilft der Umwelt.

(Hinweis: Erweiterte Textfassung der Meldung vom 26. November
2007)

Originaltext: HKI
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2

Pressekontakt:
HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-13
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: kienle@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel. (0221) 42 58 12
E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de


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