| | | Geschrieben am 29-11-2007 Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen
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 Frankfurt am Main (ots) - In den vergangenen Tagen wurde in den
 Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw.
 Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr
 verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um
 eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.
 
 Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
 darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch
 Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen
 Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige
 Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den
 Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für
 technisch veraltete Geräte, die den Nachweis der Einhaltung
 bestimmter Emissionsgrenzwerte für Feinstaub, Kohlendioxid und andere
 Schadstoffe nicht erbringen können: Nachrüstung, Austausch oder
 Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare
 Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher
 Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden
 Maßnahmen vorbereiten.
 
 Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
 
 Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein
 werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten
 Typenprüfung unterzogen wurden - und damit im Jahr 2015 bereits 40
 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe,
 die nach derzeitiger Planung Ende 2024 in Kraft treten soll, umfasst
 alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft
 wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der
 Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig,
 kann man beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen oder sich in der
 neu eingerichteten HKI Datenbank informieren.
 
 Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
 - in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen
 Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Austausch
 oder Filterzwang.
 
 Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von
 Feuerstätten
 
 Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den
 letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von
 Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit
 Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der
 geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
 daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
 der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.
 
 Nicht der Preis, sondern die Technik entscheidet
 
 Die Emissionen von Feinstaub oder anderen Schadstoffen sind nicht
 von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik,
 die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.
 Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich
 der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine
 und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der
 Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert
 worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden
 von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen
 technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten
 dokumentiert.
 
 Austausch von Altgeräten rechnet sich
 
 Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades
 weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch
 unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch
 sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den
 Geldbeutel und hilft der Umwelt.
 
 (Hinweis: Erweiterte Textfassung der Meldung vom 26. November
 2007)
 
 Originaltext:         HKI
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2
 
 Pressekontakt:
 HKI Industrieverband
 Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
 Frank Kienle
 - Geschäftsführer -
 Stresemannallee 19
 D-60596 Frankfurt a. M.
 Tel.: +49-69-25 62 68-13
 Fax: +49-69-23 59 64
 E-Mail: kienle@hki-online.de
 Internet: www.hki-online.de
 
 Pressekontakt:
 
 Dr. Volker Schulz
 Berrenrather Straße 190
 50937 Köln
 Tel. (0221) 42 58 12
 E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de
 
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