| | | Geschrieben am 29-11-2007 Grenzwerte für Feuerstätten: Aktueller Überblick zu den geplanten Regelungen - jetzt online beim HKI
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 Frankfurt am Main (ots) - Die aktuelle Berichterstattung in den
 Medien hat für einigen Wirbel gesorgt. Viele Verbraucher sind
 verunsichert. Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen
 wissen derzeit nicht, was genau auf sie zukommt - und ob ihre
 Feuerstätte von den neuen Regeln zum Emissionsschutz betroffen ist.
 Aus diesem Grunde hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
 Küchentechnik e.V. ein Merkblatt entworfen, das auf seiner Homepage
 unter der Internet-Adresse www.hki-online.de ab sofort als Download
 zur Verfügung steht.
 
 Saubere Lösung für Altgeräte, die 40 Jahre oder älter sind
 
 In dem aktuell vorliegenden Entwurf der "Ersten Verordnung zur
 Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" - kurz 1. BImSchV -
 plant der Gesetzgeber erstmals auch die Emissionen von
 Kleinstfeuerungsanlagen zu regeln. Die ersten Geräte, die von den
 geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1.
 Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen oder in Verkehr gebracht
 wurden und damit im Jahre 2015 bereits 40 Jahre oder älter sind. Drei
 weitere Stufen für unterschiedliche Jahre der Typenprüfung folgen in
 Abständen bis Anfang 2025.
 
 Bestandsschutz für Neugeräte, die heute schon die Grenzwerte
 erfüllen
 
 Selbstverständlich wird die neue Verordnung auch für Neugeräte
 gelten. Vorgesehen sind zwei Stufen für die einzuhaltenden
 Emissionsgrenzwerte, wobei die erste Stufe mit dem In-Kraft-Treten
 der neuen 1. BImSchV verknüpft ist. Die zweite Stufe folgt im Jahre
 2015 mit niedrigeren Grenzwerten. Dabei soll gelten: Geräte, die die
 Anforderungen der ersten Stufe bereits erfüllen, genießen
 Bestandsschutz und dürfen auch nach 2015 weiter betrieben werden!
 
 Moderate Übergangsfristen: Keine zusätzlichen Kosten für
 Kaminofenbesitzer
 
 Die moderaten Übergangsfristen erlauben es den Besitzern moderner
 Feuerstätten, sich rechtzeitig auf die durchzuführenden Maßnahmen
 vorzubereiten. Der wichtigste Punkt: Die Einhaltung der
 Emissionsgrenzwerte muss nachgewiesen werden - auch bei Altgeräten.
 Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Vor-Ort-Messung durch den
 Schornsteinfeger. Vielmehr sind hier auch Feinstaubmessungen,
 beispielsweise im Rahmen einer Typenprüfung, als Nachweis
 ausreichend.
 
 Aktuelle Auskunft zu Feuerstätten: HKI-Online-Datenbank startet
 Anfang 2008
 
 Besitzer von Feuerstätten, so der Tipp des HKI, sollten zunächst
 abwarten, da die neue 1. BImSchV erst noch von Bundestag und
 Bundesrat verabschiedet werden muss. Dementsprechend stehen auch die
 zu erwartenden Regelungen noch nicht endgültig fest.
 
 Sollte ein Gerät die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, besteht
 die Möglichkeit zur Nachrüstung mit Vorrichtungen zur
 Emissionsminderung (Filter) oder der Austausch des alten
 emissionsträchtigen Gerätes durch eine neue Feuerstätte mit
 geringeren Emissionen und einem höherem Wirkungsgrad - das hilft dann
 nicht nur der Umwelt, sondern schont langfristig auch den eigenen
 Geldbeutel.
 
 Wer aktuell die Anschaffung einer neuen Feuerstätte plant, sollte
 beim Kauf nach den Emissionswerten des Gerätes fragen und auf
 eventuelle Zertifikate (z.B. DIN-Plus Zeichen, Erfüllung kommunaler
 Anforderungen oder so genannte österreichische 15A-Verordnung)
 achten.
 
 Ab Januar 2008 bietet der HKI zudem eine neue Online-Datenbank an,
 auf der sich Verbraucher, Schornsteinfeger und Behörden über die
 geprüften Messergebnisse einzelner Geräte informieren und die sich
 daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten gezielt abfragen
 können.
 
 Originaltext:         HKI
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2
 
 Pressekontakt:
 HKI Industrieverband
 Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
 Frank Kienle
 - Geschäftsführer -
 Stresemannallee 19
 D-60596 Frankfurt a. M.
 Tel.: +49-69-25 62 68-0
 Fax: +49-69-23 59 64
 E-Mail: info@hki-online.de
 Internet: www.hki-online.de
 
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