| | | Geschrieben am 27-11-2007 Rahmenbedingungen für Berater ändern sich
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 Frankfurt/Main (ots) - Betriebs-Berater-Kongress 2007 stellt die
 wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen dar
 
 Der Bundesrat hat am 9. November 2007 das
 Rechtsdienstleistungs-gesetz (RDG) verabschiedet, das voraussichtlich
 zum 1. Juli 2008 das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen wird.
 Die wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen für Anwälte und
 Steuerberater sind das zentrale Thema beim diesjährigen
 Betriebs-Berater-Kongress des Veranstalters dfv academy
 (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main), der am 3.
 Dezember 2007 in Frankfurt stattfinden wird. Das Motto lautet: "Neue
 Märkte besetzen - Erfolgsstrategien für Anwälte und Steuerberater".
 
 Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz betrifft - anders als die
 heute noch geltende Regelung - nur noch den außergerichtlichen
 Rechtsberatungsbereich. Als Nebenleistung wird Rechtsberatung für
 Nichtanwälte künftig nur dann zulässig sein, wenn die Tätigkeit als
 Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehört.
 Folglich können künftig etwa Architekten ihre Kunden über
 baurechtliche Fragen aufklären; Testamentsvollstreckung, Nachfolge-
 und Fördermittelberatung kann durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
 und Banken erfolgen; Unternehmensberatern ist die Sanierungs- und
 Insolvenzberatung erlaubt; Autohäuser können sich um die komplette
 versicherungsrechtliche Schadensabwicklung kümmern. Klargestellt wird
 im RDG außerdem, dass unentgeltliche Rechtsberatung im familiären
 oder freundschaftlichen Bereich erlaubt ist.
 
 Die Novelle ändert auch das anwaltliche Berufsrecht in wichtigen
 Punkten. Diese Änderungen treten bereits am Tage nach der
 Gesetzesverkündung in Kraft - vermutlich im Dezember 2007. Eine
 dieser Änderungen erleichtert die Abtretung einer Gebührenforderung
 des Anwalts gegen seinen Auftraggeber, etwa an eine
 Honorareinzugsstelle. Künftig dürfen Anwälte eine
 Honorareinzugsstelle einschalten, wenn die ausdrückliche,
 schriftliche Einwilligung des Mandanten dazu vorliegt.
 
 Eine weitere Neuerung im Berufsrecht erlaubt Anwälten in Zukunft,
 sich nicht nur in einer Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, sondern in
 zwei oder mehreren Gesellschaften mit anderen Anwälten,
 Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern usw. zusammenzutun ("Wegfall
 des bisherigen Verbots der Sternsozietät").
 
 Hochkarätige Referenten werden diese Themen beim
 Betriebs-Berater-Kongress am 3. Dezember 2007 in Frankfurt
 aufgreifen. RA Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts für
 Anwaltsmanagement e.V., wird dann über das RDG und die Regelungen bei
 Erfolgshonoraren referieren. Welche Möglichkeit für Anwälte und
 Steuerberater bestehen, ihre Honorarforderungen zu verkaufen,
 erläutern Dr. Martin Köhler (Vorstandsvorsitzender Degev eG) und Sven
 Ries (Vorstand Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG).
 
 Nach zwei Eingangsstatements von RA Prof. Dr. Axel Pestke,
 Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbands und
 WP/StB/RA Dr. Raoul Riedlinger, Präsidiumsmitglied der
 Bundessteuerberaterkammer, zum Thema Fachberater bei Steuerberatern,
 geht es in der anschließenden Podiumsdiskussion um die Frage, ob
 Liberalisierung und Spezialisierung eher Chancen oder Risiken für
 Anwälte und Steuerberater bergen.
 
 Wie sich Anwälte und Steuerberater neue Beratungsfelder
 erschließen stellt Ecovis-Vorstand WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt dar.
 Wie Anwälte und Steuerberater von der Globalisierung profitieren
 können skizziert RA/StB Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender
 Gesellschafter von Rödl & Partner in seinem Vortrag. Er stellt dabei
 die Vor- und Nachteile von Netzwerken und Niederlassungen gegenüber.
 Abschließend erläutert RA Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Partner der
 Haarmann Partnergesellschaft, die unterschiedlichen Anforderungen an
 das Marketing und die Kundenakquise in großen und mittelständischen
 Kanzleien.
 
 Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung finden
 Sie unter www.dfv-academy.de/betriebs-berater. Falls Sie als
 Pressevertreter eine Akkreditierung zu dieser Veranstaltung möchten,
 schicken Sie eine Mail an info@dfv-academy.de. Bitte fügen Sie eine
 Kopie des Presseausweises bei.
 
 27. November 2007
 
 Originaltext:         Betriebs-Berater
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55784
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55784.rss2
 
 Pressekontakt:
 Kontakt:
 Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
 dfv Unternehmenskommunikation
 Birgit Clemens
 Mainzer Landstraße 251
 60326 Frankfurt/Main
 Telefon: 069 / 7595 - 2051
 Fax: 069 / 7595 - 2055
 E-Mail: presse@dfv.de
 
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