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Rahmenbedingungen für Berater ändern sich

Geschrieben am 27-11-2007

Frankfurt/Main (ots) - Betriebs-Berater-Kongress 2007 stellt die
wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen dar

Der Bundesrat hat am 9. November 2007 das
Rechtsdienstleistungs-gesetz (RDG) verabschiedet, das voraussichtlich
zum 1. Juli 2008 das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen wird.
Die wichtigsten Neuerungen und deren Konsequenzen für Anwälte und
Steuerberater sind das zentrale Thema beim diesjährigen
Betriebs-Berater-Kongress des Veranstalters dfv academy
(Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main), der am 3.
Dezember 2007 in Frankfurt stattfinden wird. Das Motto lautet: "Neue
Märkte besetzen - Erfolgsstrategien für Anwälte und Steuerberater".

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz betrifft - anders als die
heute noch geltende Regelung - nur noch den außergerichtlichen
Rechtsberatungsbereich. Als Nebenleistung wird Rechtsberatung für
Nichtanwälte künftig nur dann zulässig sein, wenn die Tätigkeit als
Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehört.
Folglich können künftig etwa Architekten ihre Kunden über
baurechtliche Fragen aufklären; Testamentsvollstreckung, Nachfolge-
und Fördermittelberatung kann durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
und Banken erfolgen; Unternehmensberatern ist die Sanierungs- und
Insolvenzberatung erlaubt; Autohäuser können sich um die komplette
versicherungsrechtliche Schadensabwicklung kümmern. Klargestellt wird
im RDG außerdem, dass unentgeltliche Rechtsberatung im familiären
oder freundschaftlichen Bereich erlaubt ist.

Die Novelle ändert auch das anwaltliche Berufsrecht in wichtigen
Punkten. Diese Änderungen treten bereits am Tage nach der
Gesetzesverkündung in Kraft - vermutlich im Dezember 2007. Eine
dieser Änderungen erleichtert die Abtretung einer Gebührenforderung
des Anwalts gegen seinen Auftraggeber, etwa an eine
Honorareinzugsstelle. Künftig dürfen Anwälte eine
Honorareinzugsstelle einschalten, wenn die ausdrückliche,
schriftliche Einwilligung des Mandanten dazu vorliegt.

Eine weitere Neuerung im Berufsrecht erlaubt Anwälten in Zukunft,
sich nicht nur in einer Sozietät oder Anwaltsgesellschaft, sondern in
zwei oder mehreren Gesellschaften mit anderen Anwälten,
Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern usw. zusammenzutun ("Wegfall
des bisherigen Verbots der Sternsozietät").

Hochkarätige Referenten werden diese Themen beim
Betriebs-Berater-Kongress am 3. Dezember 2007 in Frankfurt
aufgreifen. RA Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts für
Anwaltsmanagement e.V., wird dann über das RDG und die Regelungen bei
Erfolgshonoraren referieren. Welche Möglichkeit für Anwälte und
Steuerberater bestehen, ihre Honorarforderungen zu verkaufen,
erläutern Dr. Martin Köhler (Vorstandsvorsitzender Degev eG) und Sven
Ries (Vorstand Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG).

Nach zwei Eingangsstatements von RA Prof. Dr. Axel Pestke,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbands und
WP/StB/RA Dr. Raoul Riedlinger, Präsidiumsmitglied der
Bundessteuerberaterkammer, zum Thema Fachberater bei Steuerberatern,
geht es in der anschließenden Podiumsdiskussion um die Frage, ob
Liberalisierung und Spezialisierung eher Chancen oder Risiken für
Anwälte und Steuerberater bergen.

Wie sich Anwälte und Steuerberater neue Beratungsfelder
erschließen stellt Ecovis-Vorstand WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt dar.
Wie Anwälte und Steuerberater von der Globalisierung profitieren
können skizziert RA/StB Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender
Gesellschafter von Rödl & Partner in seinem Vortrag. Er stellt dabei
die Vor- und Nachteile von Netzwerken und Niederlassungen gegenüber.
Abschließend erläutert RA Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Partner der
Haarmann Partnergesellschaft, die unterschiedlichen Anforderungen an
das Marketing und die Kundenakquise in großen und mittelständischen
Kanzleien.

Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung finden
Sie unter www.dfv-academy.de/betriebs-berater. Falls Sie als
Pressevertreter eine Akkreditierung zu dieser Veranstaltung möchten,
schicken Sie eine Mail an info@dfv-academy.de. Bitte fügen Sie eine
Kopie des Presseausweises bei.

27. November 2007

Originaltext: Betriebs-Berater
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55784
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55784.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
dfv Unternehmenskommunikation
Birgit Clemens
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt/Main
Telefon: 069 / 7595 - 2051
Fax: 069 / 7595 - 2055
E-Mail: presse@dfv.de


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