euro adhoc: Implenia AG / Sonstiges / Übernahmekommission verlangt Transparenz von Laxey
Geschrieben am 23-11-2007 |   
 
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  Unternehmen
  23.11.2007
  EBK bestätigt laufende Untersuchung gegen Laxey wegen möglicher  Verletzung der Offenlegungspflichten beim Beteiligungsaufbau an  Implenia
  D i e t l i k o n, 23. November 2007. Implenia hat von der heutigen  zweiten Empfehlung der Übernahme-kommission UEK zum öffentlichen  Angebot der britischen Finanzgesellschaft Laxey für alle sich im  Publikum befindlichen Aktien der Implenia AG mit Befriedigung  Kenntnis genommen. Die UEK stützt sich darin auf ein Schreiben der  Eidgenössischen Bankenkommission EBK, in dem diese bekannt gibt, dass sie entgegen dem Eindruck, den Laxey in einer früheren Stellungnahme  zu erwecken versuchte, derzeit sehr wohl eine Untersuchung gegen  Laxey wegen möglicher Verletzung der gesetzlichen  Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligungsnahme an  Implenia durchführt. Diese Untersuchung steht kurz vor dem Abschluss. Sollte die EBK Verletzungen der Offenlegungspflichten feststellen,  kann dies zu einer Strafanzeige gegen Laxey und zu einer hohen Busse  und/oder zu einer Suspendierung der Stimmrechte der von Laxey  gehaltenen Implenia-Aktien führen. Die UEK fordert Laxey zudem auf,  den Angebotsprospekt gemäss der ersten UEK-Empfehlung zu ergänzen,  nachdem Laxey dies bisher nur unzureichend bzw. missverständlich  getan hatte, und dieses ergänz-te Angebot in derselben Form wie das  ursprüngliche erneut zu publizieren. Aufgrund der dadurch  hervor-gerufenen Verzögerungen wird dem Antrag von Implenia  stattgegeben, dass ab Publikation des ergänzten Angebotsprospektes  das Angebot wieder für mindestens 20 Tage offen bleibt. Die UEK hat  ausserdem auch den Antrag von Implenia auf Einsicht in die  Transaktionsmeldungen von Laxey bewilligt, da für diese kein  spezielles Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden könne. Im  Übrigen hat Implenia davon Kenntnis genommen, dass Laxey heute die  erste Empfehlung der UEK vom 16. November 2007 in einem zentralen  Punkt abgelehnt hat. Dieser besagt, dass Laxey während 6 Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist keine Aktien zu einem Preis kaufen darf, der über dem Angebots-preis von CHF 33.23 liegt, ohne nicht auch allen  andern Aktionären erneut ein öffentliches Kaufangebot zu demselben  höheren Preis zu unterbreiten. Mit der Ablehnung dieser Auflage der  UEK bestätigt Laxey einmal mehr, dass es ihr einzig darum geht, einen kurzfristigen Gewinn nur für sich zu erzielen, die übrigen Aktionäre  aber ungleich zu behandeln und von einer solchen Prämie  auszuschliessen.
 
  Ende der Mitteilung                               euro adhoc 23.11.2007 20:43:43 --------------------------------------------------------------------------------
 
  ots Originaltext: Implenia AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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