| | | Geschrieben am 23-11-2007 Stiftung EAR - seit zwei Jahren Garant für die erfolgreiche und kostengünstige Umsetzung des ElektroG
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 Fürth (ots) -
 
 EAR-Vorstand Theusner: "Die Stiftung steht für Gleichbehandlung
 aller Betroffenen und höchstmögliche Effizienz von Struktur und
 Datensystem."
 
 "Die Vorgaben des ElektroG termingerecht umzusetzen, bedeutete
 wegen ihrer Dimension und wirtschaftlichen Reichweite einen Kraftakt
 für tausende Beteiligter", erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der
 Stiftung Elektro-Altgeräte Register, heute in Fürth. Anlass ist der
 zweite Jahrestag des Beginns der praktischen Umsetzung des ElektroG
 durch die Stiftung EAR am heutigen Tag. Mit dem ElektroG wurde die
 EU-Richtlinie zur Entsorgung der Elektro-Altgeräte, des so genannten
 Elektroschrotts, in Deutschland umgesetzt. "Umso klarer ist das
 Signal für eine erfolgreiche und weitgehend geräuschlose Umsetzung
 allein schon dadurch, dass die Stiftung EAR schlicht ihre Funktion
 erfüllt. Die Stiftung EAR steht dabei für die Gleichbehandlung aller
 Betroffenen, einen strikt wettbewerbsgerechten Ansatz und die
 höchstmögliche Effizienz in Struktur und Beherrschung der immensen
 Datenfülle", betonte Theusner weiter. Aus der zunächst von einigen
 engagierten Unternehmen gegründeten Stiftung EAR sei heute
 bestimmungsgemäß eine von der gesamten Wirtschaft getragene, bewusst
 unabhängige und neutrale Institution geworden.
 
 Der EAR-Vorstand wies darauf hin, dass die Umsetzung des ElektroG
 "nach Aussage zahlreicher Unternehmen der Elektro- und
 Elektronikindustrie für sie im Vergleich zu anderen
 EU-Mitgliedsstaaten zu den geringsten Gesamtkosten für die Entsorgung
 führt. Einen besseren Beleg für den Erfolg des Konzeptes der Stiftung
 EAR kann es wohl kaum geben." Durch die spezielle, ebenfalls durch
 das ElektroG festgelegte Struktur der Stiftung EAR haben die
 registrierten Hersteller zudem in einmaliger Weise ein
 Mitwirkungsrecht an der Gestaltung der Regelungen, soweit sie nicht
 gesetzlich vorgegeben sind. "Alle Herstellergremien der Stiftung EAR
 sind konstituiert und arbeiten."
 
 Mit der Gründung der Stiftung EAR und ihrer Beleihung mit
 hoheitlichen Aufgaben wurde erstmals in der Geschichte der
 Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Gesetzgeber, den
 Vertretern der Bundesländer, der betroffenen Wirtschaftskreise, aber
 auch der Kommunen und Entsorger ein neuartiger Ansatz gewagt:
 -       Die Übertragung behördlicher Funktionen auf eine
 privatrechtliche Organisation der Wirtschaft ermöglichte
 es, Abläufe mit höchster Effizienz, minimierten Kosten für
 die Umsetzung und modernster IT-Struktur zu gestalten, um
 die bislang rund 350.000 Vorgänge der
 Hersteller-Registrierung und Abhol- und
 Bereitstellungsanordnungen zu bewältigen. Ohne Kenntnis
 der betroffenen Märkte und deren Funktionsweise wäre dies
 nicht möglich gewesen.
 -       Die strikt wettbewerbsgerechte Ausrichtung führt zur
 gesetzesgemäß "gleichmäßigen" Verteilung der zusätzlichen
 Belastungen aus den gesetzlichen Zielsetzungen auf die
 betroffenen Wirtschaftskreise. Natürlich stellt dies u.a.
 hohe Anforderungen an die Korrektheit von Daten und
 Verhaltensweisen der betroffenen Unternehmen.
 
 Theusner hob hervor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes der
 Wirtschaft sehr wohl zusätzliche Pflichten aufgebürdet habe. Dass
 hierbei eine privatrechtliche Organisation im Zentrum steht, habe bei
 einigen Betroffenen zunächst zu Irritationen, Missinterpretationen
 und Fehleinschätzungen geführt. Zu den Erkenntnissen dieser Zeit
 gehöre z.B., dass es auch bei einer weitgehend elektronischen
 Umsetzung der Gesetzesvorgaben nicht ausreiche, nur die entsprechende
 Software - die des EAR-Systems - zu beherrschen. Die Erfüllung der
 Pflichten nach dem ElektroG setze eine weit reichende Kenntnis der
 gesetzlichen Regelungen im Einzelnen voraus, was heute in der weit
 überwiegenden Zahl der Fälle gegeben sei.
 
 EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine
 Reihe von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent
 eingesetzt würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der
 Nachsicht, die für eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in
 einem derart komplexen Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das
 ElektroG muss mehr als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei
 allen potentiell Betroffenen bekannt sein - und ist zu befolgen."
 Theusner wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl
 eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende
 Anzahlen von Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch
 Wettbewerber hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis
 aber auch für die Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens.
 "Trittbrettfahrer werden hierzulande keine Zukunft haben."
 
 Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern,
 koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der
 gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und
 Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die
 Stiftung Elektro-Altgeräteregister Verwaltungs- und
 Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung
 agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und
 untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.
 
 Originaltext:         Stiftung Elektro-Altgeräte Register
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69083
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69083.rss2
 
 Pressekontakt:
 EAR-Pressebüro
 Interel Claudia Conrad GmbH
 Tel.: 030 / 28 88 29 - 0
 Fax:  030 / 28 88 29 - 19
 Mail: ear@interel.de
 
 Hinweis für die Redaktionen:
 Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter
 http://www.stiftung-ear.de/aktuell
 
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