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Betriebs-Berater: Günstiges Zeitfenster bei Reform der Erbschaftsteuer

Geschrieben am 22-11-2007

Frankfurt/Main (ots) - Ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und
vorgezogene Erbschaften zu vollziehen, tut sich seit dem
Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform auf.
"Kurzzeitig besteht die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem
und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen",
erläuterte Steuerberater Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen
Steuerberaterverbands (DStV) gegenüber der Fachzeitschrift
Betriebs-Berater (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am
Main).

Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der
Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen -
im Gegensatz zu Erbschaften - nicht vom neuen Recht nach dessen
Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. "Da pauschal keine
Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die
Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater
durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren", mahnt
Jürgen Pinne.

Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die
Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform
gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte
mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur
zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte
außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah
enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich
belastet.

Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur
Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der
Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen
Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren seien jedoch zu
lang gewählt und daher kontraproduktiv, meint der
Steuerberaterverband. "Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens
über diesen Zeitraum garantieren", so der DStV-Präsident.
Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der
Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den
Betrieb umzustrukturieren.

Auch die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die Eckpunkte der
Erbschaftsteuerreform. Sie hat diese für den Betriebs-Berater
dokumentiert und mit ersten Praxishinweisen versehen. Zu finden sind
diese unter www.betriebs-berater.de und in der Ausgabe
Betriebs-Berater 48/2007, die am 26. November 2007 erscheinen wird.
Das Heft 49/2007, das am 3. Dezember 2007 erscheinen wird, ist dem
Schwerpunkt Erbschaftsteuerreform gewidmet. Darin ist ein Aufsatz von
StB Lars Zipfel von Ernst & Young zu den Eckpunkten sowie ein
Vorschlag für einen alternativen Gesetzentwurf, der aus der
Heidelberger Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch um Professor Dr.
Paul Kirchhof stammt.

Kontakt:
Udo Reuß,
Geschäftsführender Redakteur Betriebs-Berater
Telefon 069 7595-2731
Internet www.betriebs-berater.de

22. November 2007

Originaltext: Betriebs-Berater
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55784
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55784.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
dfv Unternehmenskommunikation
Birgit Clemens
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt/Main
Telefon: 069 / 7595 - 2051
Fax: 069 / 7595 - 2055
E-Mail: presse@dfv.de


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