| | | Geschrieben am 16-11-2007 Phönix-Klage gegen Frankfurter Sparkasse abgewiesen
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 Frankfurt am Main (ots) - Das Frankfurter Landgericht hat gestern
 die Schadensersatzklage einer Anlegerin der insolventen
 Anlagegesellschaft Phönix gegen die Frankfurter Sparkasse abgewiesen.
 Die Klägerin hatte wegen angeblicher Beihilfe zu einer
 Ordnungswidrigkeit nach dem Wert-papierhandelsgesetz (WpHG) sowie
 wegen einer eigenen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten Klage gegen
 die Sparkasse eingereicht.
 
 Die Klägerin wurde durch die kooperierenden Kanzleien Nieding +
 Barth und Tilp vertreten, welche sich in der Interessenvereinigung
 Protect-Invest-Alliance (PIA) zusammengeschlossen haben.
 
 Die heutige Abweisung der Klage unterstreicht, dass Anleger der
 Phoenix Kapitaldienst GmbH keine Ansprüche gegen die Frankfurter
 Sparkasse haben.
 
 Für weitere Informationen oder Fragen:
 Dr. Sven Matthiesen
 Telefon 069 2641-2610
 sven.matthiesen@frankfurter-sparkasse.de
 
 Originaltext:         Landesbank Hessen-Thüringen
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55060
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55060.rss2
 ISIN:                 DE000HLB0A20
 
 Pressekontakt:
 Wolfgang Kuß
 Presse und Kommunikation
 
 Helaba
 Landesbank Hessen-Thüringen
 Girozentrale
 MAIN TOWER
 Neue Mainzer Str. 52-58
 60311 Frankfurt
 Tel.: 069/9132-2877
 Fax:  069/9132-4335
 e-mail: wolfgang.kuss@helaba.de
 Internet: www.helaba.de
 
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