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VDZ-Präsident Dr.Hubert Burda fordert klare Spielregeln für den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender

Geschrieben am 15-11-2007

Berlin (ots) - Ratgeberportale sind nicht Bestandteil des
Grundversorgungsauftrags / Zeitschriftenverleger warnen vor
rechtlichen Schwierigkeiten bei Content-Übernahme

In der Diskussion um die digitalen Expansionsvorhaben von ARD und
ZDF haben sich erneut die Zeitschriftenverleger zu Wort gemeldet. Auf
den VDZ Zeitschriftentagen in Berlin kritisierte Verlegerpräsident
Dr. Hubert Burda das ungebremste Online-Wachstum der
gebührenfinanzierten Sender in die Märkte der Verlage. ARD und ZDF
hätten sich in vielen Formaten wie zum Beispiel einer Vielzahl von
Ratgeber- und Serviceportalen deutlich über die programmbegleitenden
Funktionen hinaus entwickelt und seien dadurch zu Marktkonkurrenten
für die Verlage geworden, die ihre redaktionellen Angebote im
Gegensatz zu den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern über Werbung
refinanzieren müssten. Dieses Ungleichgewicht gefährde mittelfristig
den Bestand der Qualitätsmedien. Dr.Burda: "Wir bestreiten nicht den
Grundversorgungsanspruch von ARD und ZDF - auch im Netz. Aber das Web
2.0 ist ein völlig neue Benutzeroberfläche, daher brauchen die Medien
in Deutschland neue Spielregeln und eine präzise Definition des
öffentlich-rechtichen Auftrags."

Die angebotenen Kooperationsmodelle, die eine Übernahme von
Bewegtbildern aus den Online-Angeboten von ARD/ZDF vorsehen, seien
zudem rechtlich problematisch: Burda: "Gerade im Internet ist die
Rechtefrage äußerst kompliziert." Und auch in anderen Punkten bestehe
noch Klärungsbedarf. Burda: "Wem gehören zum Beispiel die durch die
Digitalisierung frei werdenden Frequenzen - muss die Europäische
Union nicht auch hier Wettbewerb zulassen? Natürlich wollen wir
Verlage in diese Frequenzen hineingehen, dies machen wir auch von
Verbandsseite aus mit allem Nachdruck deutlich, denn wir müssen hier
unsere Interessen vertreten."

ZDF-Intendant Prof. Schächter, der sein Kooperationsangebot an die
Verleger auf den Zeitschriftentagen erneuerte, erläuterte in einem
Acht-Punkte-Programm die Position seines Senders. Die
öffentlich-rechtlichen Anstalten kämen gar nicht umhin, auf die
digitale Expansion im Netz zu setzen, da angesichts der nachhaltig
veränderten Mediennutzungsgewohnheiten und der Konvergenz der
Medienkanäle nur so ein breites Publikum zu erreichen sei. Zudem habe
das Bundesverfassungsgericht die Position von ARD und ZDF bestätigt,
indem es den Begriff des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf
einen medialen Distributionsweg konzentriert habe, sondern auch einen
Funktionsauftrag impliziere. Im Übrigen verzerre das Online-Angebot
des ZDF nicht die Wettbewerbsgrundlagen, da dort weder Werbung noch
Rubrikenmärkte stattfänden. Auch lokale und regionale Inhalte
realisiere sein Sender in diesen Bereichen nicht, ebenso wenig gebe
es dort kommerzielle Spieleangebote oder CD- und Bucheditionen.
Schächter "Das ZDF ist definitiv nicht auf Verdrängung aus." Vielmehr
müssten Verleger und öffentlich-rechtliche Sender gemeinsam eine
Qualitätsoffensive im Netz starten, um gegen die Konkurrenz der
großen Serviceportale bestehen zu können.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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