| | | Geschrieben am 13-11-2007 VVG-Novelle: Neues Recht für alle Kfz-Kunden schon ab 1. Januar 2008
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 Köln (ots) - Bei der Kfz-Versicherung der DEVK, aber auch in der
 Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gilt mit
 Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1.
 Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden. Das
 neue VVG bedeutet für die Kunden der DEVK eine Erweiterung des
 Leistungsangebots ohne Erhöhung der Beiträge. Generell fallen
 bestehende Versicherungsverträge in Deutschland noch bis Ende 2008 in
 den Anwendungsbereich des alten VVG.
 
 Mit dem neuen Recht profitieren die Autofahrer von zahlreichen
 Vorteilen - zum Beispiel bei der Schadenregulierung. Das
 "Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässig herbeigeführten
 Schadenfällen wird abgeschafft. Künftig wird die Schwere des
 Verschuldens in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend
 berücksichtigt. Mit Einführung des neuen VVG kommen bei der DEVK z.
 B. alle Kfz-Versicherten in den Genuss der neuen Quotelungsregelung,
 die laut Gesetzgeber vorerst nur für Neukunden gilt.
 
 Auch bei roter Ampel versichert
 
 Ein Beispiel: Jemand fährt bei Rot über die Ampel. Nach alter
 Rechtslage wäre der Versicherungsschutz automatisch ausgeschlossen -
 wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Mit der neuen Regelung kommt der
 Autofahrer besser weg: Das Verschulden wird in jedem Einzelfall
 geprüft. Wer leichtfertig über die rote Ampel fährt, weil er es eilig
 hat, muss damit rechnen, dass sich an der bisherigen Bewertung wenig
 ändert. War der Fahrer dagegen kurzfristig abgelenkt und hat deshalb
 das Rotlicht übersehen, ist das Verschulden geringer. Das wird
 künftig bei der Entschädigung berücksichtigt.
 
 Die DEVK bietet jedoch mehr: Bei der Kfz-Versicherung ist
 zukünftig die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens weitgehend
 eingeschlossen, sodass in den meisten Fällen sogar die Kosten voll
 übernommen werden. Die DEVK beweist damit einmal mehr, dass sie
 vorbildlich kundenorientiert arbeitet. Deshalb lohnt sich ein Wechsel
 zur DEVK noch in diesem Jahr!
 
 Informationen zu den Angeboten der DEVK finden Sie unter www.devk.de.
 
 Ein Foto finden Sie im Internet:
 http://www.devk.de/newspresse/pressemitteilungen.jsp
 Bildunterschrift: "Von den neuen Rechten durch das geänderte
 Versicherungsvertragsgesetz profitieren bei der DEVK ab 1. Januar
 2008 alle Kfz-Versicherten: sowohl Neu- als auch Bestandskunden."
 
 Originaltext:         DEVK Versicherungen
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36522
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36522.rss2
 
 Pressekontakt:
 DEVK Versicherungen,
 Maschamay Poßekel
 Riehler Straße 190
 50735 Köln,
 Tel. 0221 757-1802
 E-Mail: maschamay.possekel@devk.de
 
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