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Bundesnotarkammer begrüßt Reform des Unterhaltsrechts als wichtigen Schritt zu einem modernen Familienrecht - größere Ausgewogenheit von Unterhaltsvereinbarungen dank notarieller Beratung

Geschrieben am 13-11-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Reform
des Unterhaltsrechts beschlossen. Mit ihr soll das geltende Recht
vereinfacht und zugleich an die heutigen gesellschaftlichen
Verhältnisse angepasst werden. Die Bundesnotarkammer begrüßt die
Reform als einen wichtigen Schritt zu einem interessengerecht
gestalteten modernen Familienrecht. "Die Reform verfolgt vor allem
zwei Ziele: Die Stärkung des Kindeswohls und die Betonung des
Grundsatzes der Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Beides
hat der Gesetzgeber mit Augenmaß umgesetzt", erklärt Dr. Tilman
Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: "Kinder sind
bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Sie stehen
deshalb nach der Reform zu Recht beim Unterhalt an erster Stelle und
haben Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten, falls im
Einzelfall nicht genug Geld vorhanden ist."

Die Reform eröffnet den Ehegatten zugleich die Möglichkeit, ihren
eigenen Unterhalt für die Zeit nach der Ehe in größerem Umfang als
bislang zeitlich und der Höhe nach vertraglich zu begrenzen. Wegen
der weit reichenden Wirkung einer derartigen Vereinbarung muss jedoch
sichergestellt sein, dass beide Parteien über deren Folgen umfassend
aufgeklärt sind. Die Reform sieht daher vor, dass
Unterhaltsvereinbarungen vor der Scheidung notariell zu beurkunden
sind. "In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass sich die
Ehegatten bei Vereinbarungen über ihren Unterhalt nicht auf gleicher
Augenhöhe gegenüberstehen", erläutert Götte. "Vielen Ehegatten sind
ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz nicht hinreichend bekannt.
Sie können die Folgen einer Verzichtserklärung daher nicht richtig
einschätzen. Deshalb ist es wichtig, dass beide Ehegatten vor
Abschluss der Vereinbarung in den Genuss qualifizierter rechtlicher
Beratung kommen. Die Beurkundung durch den Notar als neutralen
Amtsträger stellt sicher, dass der Sachverhalt vollständig ermittelt,
der rechtliche Gestaltungsspielraum aufgezeigt und der Wille der
Parteien zweifelsfrei und beweiskräftig niedergelegt wird. Der Notar
achtet dabei nicht zuletzt auch darauf, dass eine ungewandte oder
schwächere Partei in dem Vertrag nicht übervorteilt wird", so Götte.

Bislang war die Formbedürftigkeit von Vereinbarungen über
Scheidungsfolgen uneinheitlich geregelt: Anders als güterrechtliche
Vereinbarungen oder Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
konnten Ehegatten verbindliche Erklärungen über den nachehelichen
Unterhalt bislang auch privatschriftlich oder sogar mündlich abgeben,
ohne zuvor sachkundigen Rat eingeholt zu haben. Dies, obwohl die
Absicherung des laufenden Unterhalts für den Berechtigten häufig von
mindestens ebenso großer Bedeutung ist wie der Ausgleich eines
etwaigen ehelichen Zugewinns oder der spätere Versorgungsausgleich.
Deshalb wird künftig die notarielle Beurkundung
Wirksamkeitserfordernis auch für Vereinbarungen über den
nachehelichen Unterhalt sein. Damit ist sichergestellt, dass die
Ehegatten eine wohlüberlegte Erklärung in voller Kenntnis der
rechtlichen Tragweite abgeben.

Eine Unstimmigkeit bleibt jedoch: Die Reform sieht den Schutz der
Ehegatten durch notarielle Beurkundung nicht für alle Vereinbarungen
zum nachehelichen Unterhalt vor, sondern nur für solche, die vor
Rechtskraft des Scheidungsurteils getroffen werden. Das reicht aus
Sicht der Bundesnotarkammer nicht aus: "Das Schutzbedürfnis des
Ehegatten mit der schwächeren Verhandlungsposition endet ja nicht mit
dem Scheidungsurteil. Auch eine später getroffene Vereinbarung über
den Unterhalt oder eine mögliche Abänderung sollten auf der Grundlage
fachkundiger und unabhängiger Beratung erfolgen", gibt Götte zu
bedenken. "Hier sollte der Gesetzgeber noch einmal nachbessern."

Die Reform des Unterhaltsrechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft
treten.

Originaltext: Bundesnotarkammer Berlin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61304.rss2

Ansprechpartner:
Dr. Marius Kohler, LL.M.,
Pressesprecher der Bundesnotarkammer,
Mohrenstr. 34, 10117 Berlin,
Tel. (030) 38 38 66 0, Fax (030) 38 38 66 66,
http://www.bnotk.de , e-mail: m.kohler@bnotk.de .


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