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Escalines Angebot für PrimaCom mit 91 Prozent erfolgreich beendet

Geschrieben am 26-10-2007

Luxemburg (ots) - Escalines Angebot für PrimaCom mit 91 Prozent
erfolgreich beendet

- Escaline gibt Endergebnis des Angebotes bekannt

- Zügige Abwicklung des Angebotes

- Beginn der Integrationsplanung

Luxemburg, 26. Oktober 2007 - Escaline S.à r.l. ("Escaline") hat
heute bekannt gegeben, dass die weitere Annahmefrist des freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes (das "Angebot") zum Erwerb aller
ausstehenden Aktien der PrimaCom Aktiengesellschaft, Mainz
("PrimaCom") erfolgreich abgelaufen ist. Bis zum 23. Oktober 2007,
24:00 Uhr (MEZ) Ortszeit Frankfurt/Main, wurden Escaline im Rahmen
des Angebotes insgesamt weitere 2.046.673 PrimaCom-Aktien während der
weiteren Annahmefrist zum Erwerb angeboten. Dies entspricht einem
Anteil von 8,65 Prozent am Grundkapital. Die Gesamtzahl der zur
Annahme des Angebotes eingereichten Aktien sowie der von der Bieterin
bereits gehaltenen und ihr zugerechneten Aktien beträgt somit
21.503.081 PrimaCom-Aktien, was einem Anteil von 90,89 Prozent am
Grundkapital entspricht.

"Der erfolgreiche Abschluss unseres Angebotes bildet die Grundlage
für den gemeinsamen, zukünftigen Geschäftserfolg", sagte Robert E.
Fowler III, Geschäftsführer der Escaline. "Nach Beendigung der
Transaktion werden wir mit der Integrationsplanung beginnen. Ziel ist
es, Deutschlands führender Kabelnetzbetreiber zu werden", betonte
Fowler. "Nach Umsetzung des Integrationsplanes und der Realisierung
von Synergien im Bereich Betrieb und Verwaltung werden wir unser
Produktangebot und den Service weiter ausbauen. Damit werden wir das
profitable Wachstum in Zukunft weiter stärken", erklärte Robert
Fowler.

Weitere Informationen zum Angebot
Internet: www.telecolumbus.de/omega

Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
PrimaCom dar. Das Angebot erfolgte allein durch Bekanntmachung der
Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen.
Die Angebotsunterlage wurde nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
veröffentlicht.
Das Angebot war ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß
§ 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Die
Durchführung des Angebots erfolgte ausschließlich auf der Grundlage
der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher
weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder
Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch
Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot
betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem
Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot
betreffender Dokumente gelangen und den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen unterliegen, werden aufgefordert, sich über die
jeweils anwendbaren ausländischen kapitalmarktrechtlichen und
wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese
einzuhalten.

Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende
Dokumente sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt. Der Bieter hatte keine Genehmigung in Bezug auf
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der
Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente
durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare
ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung
behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die
Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt
hiervon unberührt.

Originaltext: Omega I S.a r.I.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66414
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66414.rss2

Pressekontakt:
Brunswick Group GmbH
Alexander H. Engelhardt
Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37
Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57


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