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BAföG-Urteil: Bildungsfonds auch für Auslandsstudium ab erstem Semester

Geschrieben am 24-10-2007

München (ots) - Deutsche Studenten, die im Ausland studieren,
können ab dem ersten Semester eine Finanzierung ihres Studiums über
deutsche Bildungsfonds (www.bildungsfonds.de) erhalten. Darauf weist
die Bildungsfonds-Trägergesellschaft CareerConcept AG
(www.career-concept.de) angesichts des aktuellen Urteils des
Europäischen Gerichtshof zur Förderung von Auslandsstudien hin. Die
Luxemburger Richter hatten die bisherige Rechtslage in Deutschland
für hinfällig erklärt, nach der bei einem Studium im EU-Ausland das
staatliche BAföG erst gezahlt wird, wenn das erste Jahr an einer
deutschen Hochschule studiert wurde. "Die Studienfinanzierung über
Bildungsfonds ist losgelöst vom Sitz der Hochschule, also
beispielsweise auch bei einem Studium in den USA möglich", stellt
CareerConcept-Vorstand Rolf Zipf klar. Dabei werden nicht nur die
Studiengebühren finanziert, sondern auch die Lebenshaltungskosten bis
maximal 1000 Euro im Monat.

Das ist ein "großer Tag für alle Bafög-Empfänger", bewertet Achim
Meyer auf der Heide, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks,
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. "BAföG und Bildungsfonds
können unabhängig vom Studienort gleichzeitig in Anspruch genommen
werden", betont Bildungsfonds-Chef Rolf Zipf.

Bis es soweit ist, muss das Urteil der Luxemburger Richter
allerdings erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Bildungsexperten wie Rolf Zipf erwarten, dass die neue deutsche
BAföG-Novelle Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.
Studentenorganisationen kritisieren ebenso wie Bildungsfonds die
heutige BAföG-Regelung schon lange. Bislang hatten allerdings nur die
deutschen Bildungsfonds Auslandsstudien schon vom ersten Tag an
gefördert. "Politik und Wirtschaft erwarten schon seit langen von der
Studentenschaft ein Höchstmaß an Mobilität. Es ist ein guter Tag für
das Bildungswesen, dass der Staat seiner eigenen Forderung endlich
auch bei der Förderung nachkommt", sagt Rolf Zipf.

Sog. CareerScouts an 20 Hochschulen in Deutschland informieren
angesichts der sich abzeichnenden Rechtslage über Studienfinanzierung
im In- und Ausland. Unter der zentralen Bildungsfonds-Telefonnummer
089/122800-80 oder über das Sekretariat ihrer Hochschule können
Studierende Kontakt mit ihrem zuständigen CareerScout aufnehmen.

CareerConcept (www.career-concept.de) ist der "Erfinder" von
privatfinanzierten Bildungsfonds (www.bildungsfonds.de) - auch
Studienfonds genannt - in Deutschland. Hierzu legen Unternehmen,
Stiftungen und Privatinvestoren Kapital in einem Fonds an, der
ausgewählten Studenten ihr Studium finanziert. Nach dem Abschluss
führen die Geförderten, wenn sie im Beruf stehen, einen Teil ihres
Einkommens an den Bildungsfonds zurück, um die Studienfinanzierung
der nachfolgenden Generation zu sichern. CareerConcept arbeitet mit
über 130 Universitäten und Hochschulen zusammen, fördert Tausende von
Studierenden und wird von namhaften Investoren unterstützt, denen
neben der finanzwirtschaftlichen Rendite auch das akademische
Bildungswesen in Deutschland am Herzen liegt.

Originaltext: CareerConcept AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67184
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67184.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: CareerConcept AG, Initiator Deutscher
Bildungs- und Studienfonds, Schellingstraße 35, 80799 München, Tel.:
089 / 122800-80, Fax: 089 / 122800-87, E-Mail:
info@career-concept.de, Web: www.career-concept.de und
www.bildungsfonds.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. 0611 - 973150, E-Mail:
team@euromarcom.de


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