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Neue Vorwürfe gegen Deutsche Bank:

Geschrieben am 19-01-2006

Deutsche Bank hat Nährboden für Panikreaktionen der Anleger bereitet und schadet der ganzen Fondsbranche. Möglicherweise Verdacht auf In­sidergeschäfte. Was Anleger beachten sollten.

1. Möglicher strafbarer Verstoß gegen das Verbot von Insidergeschäften

Wie in dieser Woche berichtet wurde, soll die Immobilienfondstochter der Deutsche Bank AG, die DB Real Estate, einzelne Anleger des Fonds Grund­besitz-Invest noch vor der Schließung des Fonds gewarnt haben. Nach diesen Berichten sollen 'gute' Kunden von ihren Kundenberatern in Filialen der Deut­schen Bank vorab über die Neubewertung des Fonds informiert worden sein und hätten ihre Anteile noch am 12.12.2005 verkaufen können, bevor der Handel am 13.12.2005 ausgesetzt wurde. Insgesamt sollen dadurch Volumina in dreistelliger Millionenhöhe vor der Schließung abgeflossen sein. Sollte sich dies bestätigen, könnte ein strafbarer Verstoß gegen das Verbot von Insider­geschäften nach § 14 WpHG vorliegen. Es ist jetzt dringend lückenlose Aufklä­rung erforderlich, wie von der Deutschen Bank beraten wurde, insbesondere welche Anweisungen es gegenüber den Kundenberatern von der Zentrale gab.

2. Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger

a. Prospekthaftung

Die jetzt noch beteiligten Anleger können Wertverluste derzeit nicht mehr durch Verkauf vermeiden. Für sie gibt es Ansatzpunkte für Schadenersatzan­sprüche gegen die Deutsche Bank und ihre Fondstochter DB Real Estate. Nach ersten Erkenntnissen sollen von der Fondsgesellschaft offenbar Kick­back-Zahlungen an Dritte, insbesondere an Vertriebspartner und die Deutsche Bank als Depotbank, gezahlt worden sein. Da der Prospekt die entsprechen­den Angaben nicht enthält, liegt ein Prospektfehler gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 KAGG vor. Zudem hätte der Prospekt zuletzt gem. § 42 Abs. 5 InvG hinsicht­lich wesentlicher Änderungen aktualisiert werden müssen. Eine solche Aktua­lisierung hinsichtlich der sich abzeichnenden angespannten Liquiditätslage des Fonds ist jedoch ebenfalls nicht erfolgt. Auf die Abflüsse im Geschäftsjahr 2004 und im ersten Halbjahr 2005 in Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro hätten die Anleger ausdrücklich hingewiesen werden müssen.

b. Keine Verfügbarkeit der Anteile

Den Anlegern ist bereits dadurch ein Schaden entstanden, dass ihnen die Fondsanteile als 'jederzeit verfügbar' verkauft wurden. Viele Anleger müssen nun Dar­lehen aufnehmen, weil sie ihr eingesetztes Kapital jetzt nicht abrufen können, wodurch ihnen erheblicher Schaden entsteht. Pikanterweise werden nun von der Deutschen Bank Darlehen angeboten, mit denen die Liquidität überbrückt werden soll. Die Zinsen hierfür legt die Bank natürlich den Anlegern auf.

Es besteht zwar derzeit kein Anlass für Panikreaktionen. Den Anlegern ist aber zu empfehlen, ihre Schadensersatzforderungen anwaltlich prüfen zu las­sen und schon jetzt bei der Deutschen Bank anzumelden, um ein Signal zu setzen.

3. Rücknahmevoraussetzungen lagen nicht vor. Konsequenzen:

Schließlich lagen offenbar auch nicht die Voraussetzungen für die Rücknah­meaussetzung oder Rücknahmeverweigerung vor. Offensichtlich war der Fonds aufgrund der Ankündigung der Abwertung der Fondsimmobilien und der hieraus resultierenden Anteilsrückgaben in Liquiditätsnot geraten. Das Vorlie­gen außergewöhnlicher Umstände gemäß § 37 Abs. 2 InvG hat die Fondsge­sellschaft jedoch gerade nicht als Begründung für die Aussetzung angeführt. Eine rechtswidrige Rücknahmeaussetzung oder –verweigerung führt gleich­falls zu Schadenersatzansprüchen. Die Rücknahmeaussetzung wiegt insbe­sondere vor dem Hintergrund schwer, dass die Fondsanteile als deckungs­stockfähig und mündelsicher bei den Anlegern angepriesen wurden und als jederzeit verfügbar galten.

4. Wer trägt die Kosten für den Verkauf des Immobilienpakets

Ferner wurde darüber berichtet, dass die Deutsche Bank nach der Schließung des Fonds Verkaufsaufträge an den Immobiliendienstleister Jones Lang La­Salle (JLL) und die Investmentbank der Deutschen Bank für ein milliarden­schweres Immobilienpaket erteilt hat. Hier wird zu klären sein, ob nach dem Missmanagement nun auch noch die Gebühren für den Verkauf an JLL aus dem Fondsvermögen bezahlt werden sollen.

5. Gesetzgeberische Konsequenzen

Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, um bei derartigen Fällen durch verbes­serte Information der Anleger künftig vorzubeugen: Es reicht nicht, nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer Rücknah­mesperre zu informieren. Die jetzt neu bekannten Vorfälle zeigen, dass die Anleger hierüber unmittelbar informiert werden müssen.

Es muss für mehr Transparenz gesorgt werden, indem den Anlegern die Be­wertungsgrundlagen und -ergebnisse des Fondsvermögens vollständig offen gelegt werden. Informationsdefizite gefährden das Vertrauen der Anleger. Der Vorschlag des BVI (Verband der Fondsbranche), wonach die Sachverständigen künftig direkt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt werden sollen, ist zu begrüßen, weil damit dem Vorwurf der Einflussnahme durch die Fondsgesellschaften entgegengewirkt wird.

6. Vertrauensschaden für die ganze Branche durch verantwortungsloses Krisenmanagement der Deutschen Bank

Die Deutsche Bank muss Verantwortung dafür übernehmen, dass sie ihren Fonds hat in Schieflage geraten lassen. Wenn Anlegern 'schnell und unbüro­kratisch' Hilfe geleistet werden soll, wie es der Deutsche-Bank-Vorstand an­gekündigt hat, darf es nicht bei diesen Lippenbekenntnissen bleiben. Viele Anleger haben im Vertrauen auf die Sicherheit bei der Deutschen Bank ihr 'Erspartes' in den Fonds investiert. Diesen Anlegern müssen langwierige Ge­richtsprozesse, um zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen, erspart werden.

Die Deutsche Bank muss endlich Verantwortung übernehmen und den Kun­den Entschädigung zusichern, damit der entstandene Vertrauensschaden be­grenzt wird. Die entstandene Schieflage wäre vermeidbar gewesen, wenn die Deutsche Bank rechtzeitig Wertberichtigungen und Umschichtungen vorge­nommen und Garantien gegeben hätte, wie es andere Banken im Interesse ihrer Kunden getan haben. Das weitere Debakel hätte durch rechtzeitige In­formationen der Anleger vermieden werden können. Die Deutsche Bank hat mit der entstandenen Vertrauenskrise den Nährboden für Panikreaktionen und die Diskreditierung des Produkts Offener Immobilienfonds gelegt und fügt so der gesamten Branche großen Schaden zu. Dies zeigt sich aktuell an der (un­begründeten) 'Flucht' von Anlegern aus werthaltigen Immobilienfonds.

Gerhart R. Baum Dr. Julius F. Reiter


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Quelle: Pressrelations.de

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