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[ Aus persön. Gründen nicht zur Zwischenprüfung ???? HILFE ]
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Alsi
Analyst


Sparkasse

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mo 06 Sep, 2010 21:01    Titel: Aus persön. Gründen nicht zur Zwischenprüfung ???? HILFE Antworten mit Zitat nach oben ... 

Shocked Hilfe was mach ich wenn ich aus persönlichen Gründen nicht zum Termin der Zwischenprfüfung kann??????

Kann man da bei der IHK einen Antrag stellen?

Was muss man beachten?

Crying or Very sad Crying or Very sad Shocked ?
 
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Verfasst am: Mo 06 Sep, 2010 21:01    Titel: Aus persön. Gründen nicht zur Zwischenprüfung ???? HILFE  



 
SvenEssen
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Feb 2008
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Di 07 Sep, 2010 6:51    Titel: Re: Aus persön. Gründen nicht zur Zwischenprüfung ???? HILFE Antworten mit Zitat nach oben ... 

Alsi hat folgendes geschrieben:
Shocked Hilfe was mach ich wenn ich aus persönlichen Gründen nicht zum Termin der Zwischenprfüfung kann??????

Kann man da bei der IHK einen Antrag stellen?

Was muss man beachten?

Crying or Very sad Crying or Very sad Shocked ?


Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es gibt zwei Termine dafür. Einmal im Frühjahr und einmal, wie jetzt, im Herbst.

Du solltest also mit Deinem Ausbildungsbetrieb sprechen und schauen, welche Lösung für Dich gefunden werden kann. Evtl. ist es ja möglich, Dich zur nächsten Zwischenprüfung anzumelden.

Es sollte allerdings ein absolut triftiger Grund vorliegen, wenn Du die Prüfung verschieben möchtest. Es sollte also nicht "nur" die Hochzeit des besten Freundes sein.
 
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Alsi
Analyst


Sparkasse

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Di 07 Sep, 2010 22:55    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

... ich konkretesiert die sache mal...


ich habe urlaub bei meiner perso.abteilung geantragt.
Dieser wurde genehmingt.
Ich habe vor 4 wochen last minute mit meiner freudin eine reise gebucht (ohne rücktrittsversicherung), ich habe bis heute keine offizelle einladung von der ihk bekommen obwohl die prüfung ende diesen monats ist. (sollte die tage aber kommen)

UND jetzt das Problem der Prüfungstermine liegt genau in der Woche wo ich im urlaub bin.

umbuchen ist nicht, geld gibt es nicht zurück (1400€ Sad )

......
 
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SvenEssen
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Feb 2008
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Mi 08 Sep, 2010 6:40    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Alsi hat folgendes geschrieben:
... ich konkretesiert die sache mal...


ich habe urlaub bei meiner perso.abteilung geantragt.
Dieser wurde genehmingt.
Ich habe vor 4 wochen last minute mit meiner freudin eine reise gebucht (ohne rücktrittsversicherung), ich habe bis heute keine offizelle einladung von der ihk bekommen obwohl die prüfung ende diesen monats ist. (sollte die tage aber kommen)

UND jetzt das Problem der Prüfungstermine liegt genau in der Woche wo ich im urlaub bin.

umbuchen ist nicht, geld gibt es nicht zurück (1400€ Sad )

......


Es gibt sicherlich triftige Gründe nicht an der Zwischenprüfung teilzunehmen. Todesfall in der Familie, schwere Erkrankung, oder eine erwartete Niederkunft.

Einen Last Minute Urlaub zu buchen ist nicht triftig, sondern einfach nur dumm. Nur weil ich noch keine Einladung erhalten habe, kann ich doch nicht einfach buchen. Da schaue ich doch zumindest auf die Seite der zuständigen IHK, wann die Prüfung stattfindet und buche davor, oder aber danach.
Du weißt scheinbar sogar, wann die Prüfung ist.

Zitat:
..., ich habe bis heute keine offizelle einladung von der ihk bekommen obwohl die prüfung ende diesen monats ist. (sollte die tage aber kommen)


Mein Tipp: Stornier die Reise und betrachte es als Lehrgeld dafür, dass Deine Verhalten einfach nur fahrlässig war.

Dein Betrieb hat den Urlaub wahrscheinlich unter der Voraussetzung genehmigt, weil er davon ausging, Du möchtest Dich auf die Prüfung vorbereiten.

§ 13 BBiG Verhalten während der Berufsausbildung
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
1. ...
2.an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. ...

§ 15 BBiG Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
 
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Colonia
Managing Director


andere
Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi 08 Sep, 2010 17:57    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich sehe es genauso wie SvenEssen.

Wie dumm muss man denn bitte schön sein, und eine Reise buchen, wenn man Zwischenprüfung hat?!

Jeder weiß doch, dass die ZP IMMER Ende September ist!
Stoniere die Reise und denk beim nächsten Mal nach.

Nimmst du an der ZP nicht teil, musst du die nächste ZP nehmen, somit verlängert sich die Ausbildung um 1/2 Jahr.
 
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TobiasHohberger
Site Admin
Site Admin


Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: Mi 08 Sep, 2010 18:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Storniere die Reise. Mit der Begründung "Last minute" wirst du kein Verständnis von Seiten des Arbeitgebers erhalten.

Nur so als Tipp: Du kanns du die Reise weiterverkaufen? oder wird das ausgeschlossen?
 
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