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[ VL- früher verfügen? ]
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Dominga
Associate


Dabei seit: May 2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: So 06 Sep, 2009 21:40    Titel: VL- früher verfügen? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

da ich nach der Ausbildung ein Studium beginne wollte ich jetzt wissen ob ich meinen VL Vertrag (Fonds) nach der Ausbildung kündigen kann und über das ersparte verfügen?

Das Thema VL haben wir noch nicht besprochen und ich möchte auch nicht in meine Kollegen fragen, da dann offensichtlich wird, dass ich nach der Ausbildung weggehe....

Welche Kosten kommen dann auf mich zu?
 
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Verfasst am: So 06 Sep, 2009 21:40    Titel: VL- früher verfügen?  



 
Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Mo 07 Sep, 2009 18:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

fehler im hirn gehabt Wink

Zuletzt bearbeitet von Knut am Mo 07 Sep, 2009 22:23, insgesamt einmal bearbeitet
 
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Phil90
Director


Dresdner Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: Mo 07 Sep, 2009 21:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Naja, also wenn ich mich nicht völlig täusche müsste das schon gehen. Allerdings musst du dann auf alle Zuschüsse und Zulagen vom Staat verzichten.
Frag vlt. mal beim Betriebsrat oder anderen Vertrauenspersonen nach.
_________________
Mfg
Phil90

Ich bin der ewige Optimist
- Sarkasmus und Ironie sind meine Zeugen
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Mo 07 Sep, 2009 21:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Was hier wieder für Mist gepostet wird....

Früher verfügen geht immer, es sei denn die Kohle wurde in eine BAV gezahlt und befindet sich dort innerhalb gewisser betraglicher Grenzen.

Knackpunkt ist die Rückzahlung der bis dahin beantragten Prämien (Riester+Steuer-Vorteil, WOP, ANSPZ). Diese würden dann verfallen.

Auflösegründe bei WOP und ANSPZ sind Dinge wie wirtschaftliche Notlage, EU oder Arbeitslosigkeit über 1 Jahr, teilweise auch Hochzeit. Aber die Aufnahme eines Studiums gehört nicht dazu. Das Geld kriegst du aber natürlich trotzdem, abzgl evtl. Verwaltungsprovisionen oder Strafgebühren!
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Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Mo 07 Sep, 2009 22:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Da haben wir uns falsch verstanden...
ich meinte das so dass man das nicht verfügen kann, wenn man die prämien haben will

hatte ganz vergessen das man ja auch die paar mark ohne prämien mitnehmen kann, weil ich das irgendwie sinnfrei finde, sind ja nur 960 euro in den beiden jahren...
man kann sich die VL ja auch direkt auszahlen lassen, dann kann man jeden monat verfügen

hab mich wohl falsch ausgedrückt...
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 08 Sep, 2009 19:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Knut hat folgendes geschrieben:

man kann sich die VL ja auch direkt auszahlen lassen, dann kann man jeden monat verfügen


wo steht das denn?
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Di 08 Sep, 2009 19:28    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

weiß nicht wo das steht, aber mir wurde das angeboten...und nen mitazubi von mir hat das im ersten monat gemacht, weil er den antrag zu spät abgeschickt hat...
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Di 08 Sep, 2009 19:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

...
 
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Verfasst am: Di 08 Sep, 2009 19:30    Titel:  



 
spaddel
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Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Do 10 Sep, 2009 21:37    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Soweit ich weiß, geht das schonmal absolut gar nicht und ist im 5. Vermögensbildungsgesetz so auch gar nicht vorgesehen Wink
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Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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evil-grin
Associate


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: Do 10 Sep, 2009 22:43    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

im zweifel vertrag weiterlaufen lassen und nach fälligkeit verfügen Wink
 
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