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[ fällige Gebühren ]
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Painfaker
Analyst


Postbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: May 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 11:42    Titel: fällige Gebühren Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo
Ich wollte mal fragen was für Gebühren ich ab 1.9.09 zu tragen hab.
Muss ich bei meienr Statusänderung von Schüler zum Azubi Gebühren bezahlen die ich vorher nicht bezahlen musste?
Was für Kosten werden auf mich zukommen?
Was ist mit Rundfunkgebühren, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
 
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Forum






Verfasst am: Mi 17 Jun, 2009 11:42    Titel: fällige Gebühren  



 
Chris85
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 17:26    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bis auf die Sozialversicherungen, keine.
Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und die alle Geräte angemeldet haben, ändert sich nichts. Der GEZ (diesen miesen Ausbeutern) ist es egal, von wem sie das Geld bekommt.
Kindergeld wirste auch weiter bekommen. So gesehen ändert sich nichts für dich. Außer deine Eltern verlangen Kostgeld von dir Wink)
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 18:59    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Falsch.

Sobald man in der Ausbildung mehr als 270Euro netto verdient, muss man selbst GEZ zahlen.

Und die werden sich auch relativ zeitnah bei dir melden.
 
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sparkäschen10
Moderator


Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Mar 2009
Beiträge: 987
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:03    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ernsthaft? aber wenn ich doch keinen fernseher habe, wollen dir mir dann geld zusätzlich geld abknöpfen zu dem was meine eltern schon zahlen?

ist das vllt. eher so wenn man allein wohnt?

lg
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:03    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja und was ist wenn er keine empfangsbereiten Geräte besitzt?

Ich besitze ja auch keine Smile


Kuhlo
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Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.




Die Behörden anzulügen ist eine andere Sache, aber rein rechtlich gesehen, müsste man Wink
 
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Chris85
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:14    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Und? Selbst wenn ich zu Hause wohne, selbst wenn ich die Geräte ständig benutze. Dein Papa hat sie angemeldet und wenn er nicht dich als Besitzer eingetragen hat, können sie dir auch nix. Die müssen DIR doch beweisen, dass es dein Eigentum ist, oder irre ich mich?
 
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blubberchen
Managing Director


Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:16    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Geht man vom regelfall aus, nämlich dass mittlerweile wahrscheinlich jeder ein Fernsehn in seinem Zimmer hat, müsstest du es eigentlich dann anmelden, wenn du mehr als 281Euro verdienst.
Unabhängig davon, ob deine Eltern schon zahlen oder nicht.


Die Behörden hinters Licht zu führen, kann man ja gerne machen, aber er hat gefragt was anfällt und eigentlich würde das anfallen, macht man alles korrekt.
 
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Verfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:16    Titel:  



 
Chris85
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

blubberchen hat folgendes geschrieben:
Die Behörden hinters Licht zu führen, kann man ja gerne machen, aber er hat gefragt was anfällt und eigentlich würde das anfallen, macht man alles korrekt.


Damit hast du natürlich vollkommen recht.
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Mi 17 Jun, 2009 19:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Die GEZ ist keine Behörde!

Da ich gegen die GEZ und das ganze Zeug bin für das sie steht zahle ich die Gebühr nicht, abgesehen davon das ich persönlich keine Geräte abgesehen von meinem Laptop besitze. Und den sehe ich nicht als Rundfunkgerät an.

Kuhlo
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Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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