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Bank2009 Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: So 22 Feb, 2009 22:41 Titel: Wann die Kündigung einreichen? |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe im Januar diesen Jahres meine Lehre bei der Bank beendet und einen befristeten Anstellungsvertrag bis zum 31.07.09 erhalten. Hiernach erhalten Banker bei uns i.d.R. einen unbefristeten Vertrag. Nun ist es aber so, dass ich aus persönlichen Gründen umziehen werde und daher bei der Bank kündigen möchte.
In dem Vertrag ist folgender Passus dazu enthalten: "...das Arbeitsverhältnis ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar. Nach einer Kündigung ist die Bank berechtigt für die restliche Dauer des Arbeitsverhätnisses auf eine weitere Arbeitsleistung zu verzichten."
Nun möchte ich gerne bis max. Ende Mai dort beschäftigt sein, weil ich ebenfalls bereits meine Wohnung gekündigt habe und ich zeitig umziehen muss. Wann muss ich denn spätestens die Kündigung einreichen? Muss ich wirklich sechs Wochen warten oder kann ich schon früher (Aufhebungsvertrag?) das Arbeitsverhätnis beenden. Meint Ihr ich könnte schon im Ende Mai aussteigen, wg. den pers. Gründen? (Kalendervierteljahr ist doch 31.06. oder?)
Ich hatte mir nämlich vorgestellt Ende April/Anfang Mai zu kündigen..
Vielen Dank jetzt schon für die Anworten
Liebe Grüße Olli |
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Forum
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Verfasst am: So 22 Feb, 2009 22:41 Titel: Wann die Kündigung einreichen? |
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Micha2564 Associate
andere 1. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2009 Beiträge: 50 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: So 22 Feb, 2009 23:03 Titel: |
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Hallo Olli,
die nachfolgende Auskunft beruht selbstverständlich nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes da:
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du gerne nach dem 31.05.09 nicht mehr bei deinem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung erscheinen müssen. Dies kannst du relativ einfach lösen:
Du versendest deine Kündigung am 01.04.09 und wirst dann aller Voraussicht nach ab dem Moment des Eintreffens der Kündigung bei deinem Arbeitgeber bis zum Ablauf des Kalendervierteljahres (Ende des Arbeitsverhältnisses, hier 30.06.09) von deinem Arbeitgeber bei vollem Lohnbezug von der Arbeitsleistung freigestellt (dies ist die übliche Vorgehensweise bei Kündigungen).
Genauere Informationen sowie verbindliche Auskünfte im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes kannst du selbstverständlich jederzeit im Rahmen der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft erhalten.
Gruß
Michael _________________ Absolviere ab 24. August 2009 ein ausbildungsintegriertes Studium zum Bachelor of Management & Financial Markets (B.Sc.) an der Frankfurt School of Finance & Management in Kombination mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der KfW Bankengruppe in Bonn |
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SvenEssen Vice President
Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2008 Beiträge: 104
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Verfasst am: Mo 23 Feb, 2009 13:22 Titel: |
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Ich würde, aus persönlicher Erfahrung, das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und die Situation offen legen. Die Kündigungsfrist ist zwar im Vertrag geregelt, wird jedoch bei den meisten Arbeitgebern flexibel gehandhabt. Individuell wirst Du wahrscheinlich die Kündigung auch zum 31.05. aussprechen können.
Auf die bezahlte Freistellung zu setzen, halte ich für sehr gefährlich. Man stelle sich vor, der Arbeitgeber pocht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und ließe Dich erst zum 30.06. ziehen. Kämst Du in einem solchen Fall Deiner arbeitsvertraglich geregelten Verpflichtung nicht nach, könnte das ziemlich unangenehme Folgen haben. |
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Bank2009 Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo 23 Feb, 2009 21:13 Titel: |
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Ja ich denke auch, dass es besser ist mit offenen Karten zu spielen. Ich könnte wirklich nur bis max. Mitte Mai dort beschäftigt sein, da ich auch schon meine Wohnung gekündigt habe und ich Ende Mai ausziehen muss. Was meint ihr denn wann ich die Kündigung einreichen sollte? Reicht es wenn ich es Anfang/Mitte April tue? |
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Micha2564 Associate
andere 1. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2009 Beiträge: 50 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: Mo 23 Feb, 2009 21:58 Titel: |
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Na ja, wenn du mit "offenen Karten" spielen möchtest und darauf spekulierst, dass dein Arbeitgeber dich nach einem einvernehmlichen Gespräch auch zum 30.04.09 (Mitte Mai wird sicher eher schwierig, da Beschäftigungsverhältnisse i.d.R. nur zum Monatsende beendet werden) entlassen wird, rate ich dir dieses Gespräch schnellstmöglich mit deinem Arbeitgeber zu suchen, um ihm und dir rechtzeitig Gewissheit zu verschaffen. Anfang/Mitte April ist da sicherlich deutlich zu spät.
Ich kann nur erneut auf die Beratung durch deine Gewerkschaft verweisen, da diese i.d.R. auf langjährige Erfahrungen mit den jeweiligen Arbeitgebern zurückgreifen können.
Gruß
Michael _________________ Absolviere ab 24. August 2009 ein ausbildungsintegriertes Studium zum Bachelor of Management & Financial Markets (B.Sc.) an der Frankfurt School of Finance & Management in Kombination mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der KfW Bankengruppe in Bonn |
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