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Sunny113 Associate
Dabei seit: Jul 2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: Mi 13 Feb, 2008 20:47 Titel: Verfügungsberechtigugen |
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Hi ihr
Ich befass mcih momentan mit dem Thema Vollmachten und in dem Vertrag bei Volksbanken oder auch anderen Banken ist geregelt, dass der Bevollmächtigte Kontoüberziehungen im banküblichen Umfang vornehmen darf...
Was bedeutet nun denn eigentlicher dieser bankübliche Umfang??
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte
Grüßle
Sunny113 |
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Forum
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Verfasst am: Mi 13 Feb, 2008 20:47 Titel: Verfügungsberechtigugen |
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InaL Managing Director
Dabei seit: Feb 2007 Beiträge: 301 Wohnort: Essen
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Verfasst am: Mi 13 Feb, 2008 21:21 Titel: |
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Soweit ich das verstanden habe, bedeutet es, dass du geringe Beträge über den Dispo hinaus auszahlen darfst. Was genau aber gringe Beträge sind, weiß ich leider auch nicht.
Wenn da jemand genaueres hat, bitte melden!!! |
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Gast
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Verfasst am: Do 14 Feb, 2008 11:40 Titel: |
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ein bevollmächtigter kann nur im rahmen des dispo handeln. alles was darüber hinaus geht muss ja sowieso dem berater vorgelegt werden und der entscheidet das dann ob es geht oder nicht. wenn der berater den kunden dann auch mal als bevollmächtigten überziehen lässt weil es im interesse des kontoinhabers ist, geht das. aber den dispo zb zu erhöhen geht auf keinen fall durch den bevollmächtigten. |
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